Landtagspräsidentin Keller: „Frauen stärken die Demokratie“

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Der Thüringer Landtag. Foto: privat

Erfurt (red/dh, 8. März). Mit einer Ausstellung sowie einer Gesprächsrunde begeht heute der Thüringer Landtag in diesem Jahr den Internationalen Frauentag.

„Frauen stärken die Demokratie. Je mehr Frauen sich in das öffentliche Leben einbringen, desto gerechter ist unser Land. Das gilt in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Kunst – es gilt in allen Bereichen unseres Zusammenlebens. Zum Frauentag machen wir im Landtag auf weibliche Perspektiven in Kunst und Politik aufmerksam. Und wir zeigen auf, dass es in vielen Bereichen noch Nachholbedarf gibt“, sagt Landtagspräsidentin Birgit Keller.

15.30 Uhr, Besucherzentrum: Eröffnung der Ausstellung „Ästhetik der Unvollkommenheit – Frauen und ihre Narben“
Die Fotografin Lilli Glade und die Designerin Maria Gottweiss, beide aus Weimar, zeigen in ihrer Ausstellung Porträts und Geschichten von 29 Frauen und ihren Narben. Gelten Narben bei Frauen als Störung des ästhetischen Ideals, heben die Künstler*innen die Vollkommenheit dieser Frauen in ihren Fotografien und Schmuckstücken hervor. Birgit Keller: „Narben bei Frauen sind zu oft ein Tabu. Sind sie dem einem Zierde und Zeichen der Stärke, sind sie der anderen ein Makel. Narben aber sind Lebensspuren und erzählen Geschichten, die es wert sind, gehört zu werden.“

16.00 Uhr, Restaurant Feininger: Gesprächsrunde „Frauen in der Politik – Wie kann man mehr Frauen für politische Ämter begeistern?“
„Noch immer sind Frauen in der Politik nicht paritätisch vertreten – obwohl sie sich vor über 100 Jahren das Wahlrecht erkämpft haben und die Hälfte der Bevölkerung repräsentieren. Wenn die strukturelle Benachteiligung von Frauen beseitigt werden soll, müssen sie sich in der Politik endlich gleichberechtigt einbringen können.“ Landtagspräsidentin Birgit Keller diskutiert über die Position von Frauen in der Politik mit den gleichstellungspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen und der parlamentarischen Gruppe sowie der Gleichstellungsbeauftragten des Landtags.

Für den Aufenthalt im Landtag gilt die 3G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

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