Verbot von Plastiktüten ab 1. Januar

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Symbolbild: Randy7/Pixabay

Landkreis (red/DUH, 27. Dezember). Ab 1. Januar sind „Einkaufs-Plastiktüten“, also Einweg-Plastiktüten mit 15 bis 50 Mikrometern Wandstärke, in Deutschland verboten. Daran erinnerte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

In einer Pressemitteilung forderte man von Umweltministerin Lemke, das Verbot auch auf Plastiktüten für Obst und Gemüse – sogenannte Hemdchen- oder Knotenbeutel mit weniger als 15 Mikrometern Wandstärke – zu erweitern und Mehrwegalternativen den Rücken zu stärken: „Verbraucher und Verbraucherinnen sollten nicht auf Papiertüten, sondern Mehrwegtaschen und -netze ausweichen.“

Diese Hemdchen- oder Knotenbeutel werden in der Regel kostenlos in Supermärkten angeboten und pro Jahr in Deutschland rund 3,2 Milliarden Stück verbraucht.

Laut DUH hätten bereits 61 Länder die umweltschädlichen Einweg-Plastiktüten abgeschafft. Diesen Weg müsse man konsequent weitergehen. Obst und Gemüse könne auch problemlos in Mehrwegtaschen und -netze untergebracht werden. „Umweltministerin Lemke muss den im Koalitionsvertrag angekündigten Zielen zur Abfallvermeidung und Mehrwegförderung nun Taten folgen lassen und die Verbotsregelung ausweiten“, sagt die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Hintergrundinformationen zu Plastik- und Papiertüten sowie Mehrweg-Alternativen: https://www.duh.de/themen/recycling/plastik/plastiktueten/

H&H Makler

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