Erfurt, 01.03.2012: Die Ermittlung und Festlegung der Waldbrandwarnstufen als Teil der Waldbrandvorbeugung führt die neu gegründete Landesforstanstalt ab 2012 in Abstimmung mit dem Deutschen Wetterdienst durch. Damit wird die Genauigkeit der Vorhersage verbessert und ein mit Sachsen und Brandenburg schon erfolgreich umgesetztes Verfahren genutzt.
Neben repräsentativeren meteorologischen Parametern wird weiterhin auch die phänologische Entwicklung der Waldbäume sowie die Waldbodenflora berücksichtigt. „Die neue Waldbrandvorsorge behält außerdem das bisherige fünfgliedrige Warnstufensystem bei, das täglich ab 1. März bis 31. Oktober geführt wird“, so der Pressesprecher der Landesforstanstalt, Dr. Horst Sproßmann.
In Thüringen wurde bislang ein Prognoseverfahren aus dem Jahr 1959 angewendet. Das neue Verfahren mit 32 statt 28 Vorhersageregionen ist repräsentativer. Es folgt nicht mehr den administrativen Zuständigkeiten, sondern den natürlichen Gegebenheiten der unmittelbaren Waldbrandgefahr. Ausgehend von sehr geringer Waldbrandgefahr (= Warnstufe 0) dienen die Waldbrandwarnstufen 1 und 2 vorrangig der Information der Bevölkerung und der Katastrophenschutzkräfte. Die Waldbrandwarnstufe 3 führt zu konkreten Vorsorgemaßnahmen: Überwachungsdienst, Mitführen von Feuerlöschern durch Revierleiter und etwa die Aktivierung von Löschwasserstellen im Wald. Die höchste Waldbrandwarnstufe 4 kann schließlich zur Sperrung ganzer Waldgebiete führen. Gesamteinsatzleiter bei der unmittelbaren Waldbrandbekämpfung ist übrigen der zuständige Bürgermeister oder, je nach Ausmaß, der zuständige Landrat. Die Landesforstanstalt steht mit ihren Waldexperten diesen als Beratungsorgan eng zur Verfügung.






















