Guten Tag liebe Leser,
haben Sie das Wochenende zur Erholung genutzt? Das ist gut. Kann man wirklich gebrauchen wenn man sich in das tagtägliche Verkehrsgetümmel stürzt. Ich dachte immer, der erste Paragraph der Straßenverkehrsordnung lautet:
1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Manchmal glaube ich, der existiert gar nicht mehr. Frühmorgens bringe ich mein Kind mit dem Auto in die Schule und ich benutze enge Straßen. Meist muss ein Fahrzeug warten damit das andere weiterfahren kann. Vorausschauend fahren ist das Stichwort. Ich habe das Gefühl, das scheinbar immer ich Rücksicht nehme, rechtzeitig stehen bleibe, gegebenenfalls rückwärts fahre, damit alles schön im Fluss bleibt.
Da wird drauf los gefahren nach dem Motto ‚Hier komme ich und nach mir die Sintflut.‘ Und vom Blinken zum Richtungswechsel anzeigen will ich gar nicht reden. Wahrscheinlich ist bei 50% der Autofahrer das Blinklicht kaputt. Aber wie ist das wohl bei Fahrradfahrern? In gefühlten 99% der Fälle kann man nur erahnen, in welche Richtung es mit dem flotten Drahtesel wohl weitergehen wird.
Jeden Morgen also übe ich mich in buddhistischer Gelassenheit und spreche mein beruhigendes Mantra: ‚Du bist entspannt und friedlich.‘ Aber manchmal, da höre ich meinen kleinen Buddha hinter dem Ohr einfach nicht. Da schimpfe ich beim Fahren laut vor mich hin. Und Sie werden es kaum glauben, das tut auch mal gut.




















