Wer nicht genannt werden will, muss Widerspruch einlegen!

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In diesem Jahr erscheint eine Neuauflage des Buches „Das Blaue Adress-, Behörden- und Firmenhandbuch“ der Stadt Gotha. Herausgeber ist der Heise Adressbuch Verlag GmbH & Co. KG.


Das Adressbuch wird neben allgemeinen Informationen, Angaben zu Behörden, Vereinen, Verbänden, Firmen und Gewerbetreibenden, wiederum auch Name, Vorname, Dr.-Grad und Anschrift aller volljährigen Einwohner, die einer Weitergabe dieser Daten an den Adressbuchverlag nicht schriftlich widersprochen haben.

Wer im neuen Adressbuch nicht namentlich mit Anschrift benannt werden möchte, hat die Möglichkeit bis 30. März 2012 von seinem gesetzlichen Widerspruchsrecht (Widerspruchsrecht nach § 32 Abs. 3 Thüringer Meldegesetz – ThürMeldeG )Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gotha, Ekhofplatz 24 schriftlich erklärt werden.
Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an den Adressbuchverlag ist nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden.   

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