Atommüll-Endlager: „Standortauswahlverfahren braucht mehr Transparenz“

0
732
Foto: kalhh/Pixabay

Berlin/Gotha (red, 13. Dezember). Anfang November wurde bekannt, dass bis 2031 kein Standort für ein Atommüll-Endlager gefunden werden kann. In einer Unterlage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur „zeitlichen Betrachtung des Standortauswahlverfahrens“ wird nun eine Festlegung des Standortes im Zeitraum zwischen 2046 und 2068 erwartet. In der 69. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums nahmen der Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, sowie der stellvertretende Geschäftsführer der BGE, Steffen Kanitz, Stellung zu dieser Entwicklung.

„Schon in der ‚Endlagerkommission‘, die von 2014 bis 2016 als Bund-Länder-Kommission Empfehlungen zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe entwickelt hatte, wurde die Jahreszahl 2031 kontrovers diskutiert und letztlich als unrealistisch eingestuft“, erinnert sich Armin Grunwald, früheres Mitglied der Endlager-Kommission und heute Ko-Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums. „Schließlich ist dieses Zieljahr aber im Standortauswahlgesetz gelandet, sicherlich auch, um dem Verfahren vom Start weg eine gewisse Dynamik zu geben.“

Die bekannt gewordene gravierend verlängerte Zeitplanung hatte große Wellen in der Öffentlichkeit geschlagen. Am 8. Dezember nahm eine Delegation von NBG-Mitgliedern Akteneinsicht bei der BGE, um anhand der Original-Unterlagen nähere Informationen zu erhalten. Am 9. Dezember veröffentlichte die BGE die Unterlage schließlich selbst und machte ihren Inhalt der Öffentlichkeit zugänglich.

Vor diesem Hintergrund hatte das Gremium den Präsidenten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, sowie den stellvertretenden Geschäftsführer der BGE, Steffen Kanitz, zur 69. NBG-Sitzung eingeladen, um mit ihnen den Sachstand und die fehlgegangene Kommunikation zu diskutieren.

Die NBG-Ko-Vorsitzenden Miranda Schreurs dazu: „Das Standortauswahlverfahren steht an einer Wegscheide und muss durch mehr Transparenz gestützt werden. Das NBG lädt das BASE, die BGE und auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu einem gemeinsamen Gespräch darüber ein, wie eine transparente und vertrauensbildende Kommunikation künftig sichergestellt wird.“

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT