Freiwillige fürs Schöffenamt gesucht

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Symbolbild: Hermann Traub auf Pixabay

Gotha (red/dg, 24. Januar). Die Amtsperiode der Schöffen im Freistaat Thüringen läuft am 31. Dezember 2023 aus.

Die Stadt Gotha hat nun eine Vorschlagsliste mit mindestens 21 Personen für die Wahl zum Haupt‑ oder Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha aufzustellen.

Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt.

Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zum Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.

Es können Vorschläge von jedermann und von Vereinigungen jeder Art gemacht werden, z. B. durch die Fraktionen des Stadtrates, von Arbeitnehmer‑ und Arbeitgeberverbänden, von Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, von Sportvereinen, Umweltorganisationen und Parteien und man kann sich auch selbst vorschlagen.

Die Vorschläge müssen Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf enthalten.

Vorschläge können schriftlich, per Fax oder auch persönlich bis zum 27. Februar 2023 bei der Stadtverwaltung Gotha am Hauptmarkt 1 (Fax 03621 222‑409) abgegeben werden.

Formulare dazu unter https://www.gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen/ oder an den Infotheken der Rathäuser.

Nähere Informationen zum Schöffenamt beim Bundesverband ehrenamtlicher Richter und Richterinnen e. V. unter www.schoeffen.de und beim Thüringer Justizministerium unter Schöffinnen und Schöffen | Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (thueringen.de)

Auskünfte werden bei der Stadtverwaltung Gotha, Abteilung 012, Hauptmarkt 1 und telefonisch unter 03621 222‑343 erteilt.

 

 

 

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