Bereits 90 Jahre jung wird der Landkreis Gotha am heutigen 1. Oktober. An diesem Tag trat 1922 das Kreiseinteilungsgesetz des jungen Landes Thüringen in Kraft. Es regelte die Gebietszuschnitte und überführte die Verwaltungsbereiche der einstigen Herzogtümer sowie zwischenzeitlichen Freistaaten und Sonderverwaltungsgebiete in Landkreise nach preußischem Vorbild. Das Land Thüringen, das 1920 aus den Nachfolgern verschiedener Herzogtümer und Einzelstaaten entstanden war, harmonisierte mithilfe der neuen Kreiseinteilung den Verwaltungsaufbau. Neben dem Landkreis Gotha haben von den damals errichteten Kreisen namentlich noch Altenburg, Greiz, Hildburghausen und Sonneberg die Verwerfungen des 20. Jahrhunderts überdauert.
Das Jubiläum wird am morgigen Dienstag, 2. Oktober, mit einem Festakt im Gothaer Spohr-Saal würdig begangen.
„Mit der Gründung der Thüringer Landkreise 1922 hielt erstmals auch der Gedanke der kommunalen Selbstverwaltung Einzug“, würdigt Landrat Konrad Gießmann die Neufassung als Zäsur. Neben dem vom Land bestellten Kreisdirektor, später umbenannt in Landrat, fungierte zu Zeiten der Weimarer Republik zunächst auch ein 29-köpfiger Kreisrat als Entscheidungsgremium für die Region. Die Errungenschaften der Selbstverwaltung indes überdauerten nicht lange: Bereits in den 1920-er Jahren wurden sie stückweise landesseitig stark ausgehöhlt, bis sie nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 faktisch endeten. Auch nach Kriegsende kamen demokratische Gedanken nicht über ein kurzes Aufglimmen – die einzig halbwegs demokratischen Kreistagswahlen von 1946 – hinaus. Die ab 1949 praktizierten Wahlen über Einheitslisten der Nationalen Front machten die Stimmabgaben weithin zur Makulatur; die Kreistage waren weitgehend zu absegnenden Gremien für die Beschlüsse und Vorlagen des Rates des Kreises geworden. Erst mit der politischen Wende und den ersten freien Kommunalwahlen der noch existierenden DDR vom März 1990 erlangte die gewählte Vertretung wieder den Status, der ihr zukommt.
Territorium trotz mehrfacher Reformen weithin homogen
Das Kreiseinteilungsgesetz von 1922 knüpfte weithin an bestehende Gebietskulissen an; Territorien ehemaliger Herzogtümer fanden sich großenteils wieder als neue Landkreise. Eine Eigenheit bildeten die Stadtkreise wie Gotha, Arnstadt oder Eisenach, die parallel zu den gleichnamigen Landkreisen geschaffen wurden. Der Landkreis Gotha umfasste 1922 unter anderem noch die Gemeinden Craula im Nordwesten, Herbsleben im Nordosten sowie Oberhof im Süden. Diese Gebiete gingen mit der Reform von 1950 in anderen Kreisen auf; auch der Stadtkreis Gotha wurde im Zuge dessen aufgelöst und dem Landkreises zugeordnet. Bereits zwei Jahre darauf wurde die nächste Gebietsreform durchgesetzt: Der Landkreis Gotha schrumpfte von 104 auf verbleibende 68 Städte und Gemeinden und erstreckte sich danach von Ballstädt bis Luisenthal in Nord-Süd-Ausrichtung und von Schmerbach bis Wandersleben (West-Ost-Achse). Begründet wurde die Gebietsreform mit der vermeintlichen Vereinfachung der Verwaltung. In dieser Silhouette überdauerte der Landkreis Gotha die DDR-Zeit. Nach der Wende wurden 1994 die Kreisgrenzen erneut neu gezogen, was für den Landkreis Gotha Zugewinne im Norden (Tonna bis Dachwig), Osten (Ingersleben bis Großfahner) und Südosten (Crawinkel) mit sich brachte.
„Die territoriale Kontinuität vom Herzogtum bis hin zum Landkreis Gotha weist eine beachtliche historische Tiefe auf. Das Heimatgefühl, das heute zwischen Fahner´scher Höhe und Rennsteig existiert, kommt nicht von ungefähr und ist mit der bewegten Geschichte gut begründet. Angesichts dieser Tradition, aber auch der wirtschaftlichen Stärke und der noch immer größten Einwohnerzahl aller Thüringer Landkreise muss uns auch vor künftigen Gebietsreformen nicht bange sein“, resümiert Landrat Konrad Gießmann. „Ich bin überzeugt, dass wir in zehn Jahren den 100. Geburtstag dieses Landkreises – der dann vielleicht etwas größer ist als heute – werden begehen können.“



















