Für Asylbewerber im Landkreis Gotha wird das Leben einfacher

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Anstelle der bisherigen Gutscheine für Einkäufe erhalten die aktuell 254 Frauen und Männer ihren Leistungssatz als Bargeldauszahlungen. Innenminister Jörg Geibert hatte vor kurzem die starre Gutschein-Regelung verworfen und den Kommunen freigestellt, die Verfahrensart zu wählen. Der Zweite Beigeordnete und Sozialdezernent Thomas Fröhlich begrüßt den vom Land gewährten Spielraum ausdrücklich: „Die Lockerung hin zu einer Barauszahlung ist für alle Beteiligten ein Vorteil. Die Menschen können damit frei wählen, wo sie einkaufen möchten, und sind nicht länger auf vertraglich gebundene Supermärkte und Verkaufsstellen angewiesen. Auf der anderen Seite erspart dieses Vorgehen der Verwaltung einigen Aufwand in der Organisation und Abrechnung.“ Bislang konnten Asylbewerber nur mithilfe von Gutscheinen in bestimmten Läden einkaufen gehen. Mit dem Monatswechsel können sie ihre Unterstützung an den Kassenautomaten der Kreisverwaltung beziehen.