Guten Tag, liebe Leser!
Die Wahlen liegen hinter uns und werden heute und in den nächsten Tagen von den Parteien ausgewertet werden. Und da besteht sicher bei einigen Diskussionsbedarf … Außerdem ist auch schon wieder die letzte Septemberwoche angebrochen und beschert uns bis jetzt einen schönen Altweibersommer-Montag. „Der Name leitet sich von Spinnfäden her, mit denen junge Baldachinspinnen im Herbst durch die Luft segeln. Der Flugfaden, den die Spinnen produzieren, und auf dem sie durch die Luft schweben, erinnert die Menschen an das graue Haar alter Frauen.“ (Quelle: Wikipedia)
Eine kuriose Geschichte dazu fand ich im Internet auf anwaltsseiten24.de „Eine 78-jährige Frau hatte 2006 gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. In den Wetterberichten des Deutschen Wetterdienstes solle zukünftig der Begriff ‚Altweibersommer’ nicht mehr verwendet werden. Sie fühlte sich durch diese Bezeichnung wegen des Wortes ‚Weib’ im Hinblick auf ihr Geschlecht diskriminiert, weil dieses Wort ‚seit altersher’ abfällig gebraucht werde. Noch schlimmer sei die Bezeichnung ‚altes Weib’, weil dadurch ‚zum Ausdruck gebracht werde, dass die Betreffende keine richtige Frau mehr sei.’ Der Begriff ‚Altweibersommer’ verletze sie daher in ihren Persönlichkeitsrechten.
Das Landgericht Darmstadt wies die Klage ab. Die Klägerin sei im Hinblick auf die Bezeichnung ‚Altweibersommer’ in Wetterberichten nicht ‚beleidigungsfähig’. Zum einen setze eine Beleidigung einen Angriff auf die Ehre dadurch voraus, dass jemand seine Missachtung über eine Person gegenüber dem Betroffenen oder einem Dritten äußere. Derartiges liege bezüglich der Klägerin bei den Meldungen des Deutschen Wetterdienstes unzweifelhaft nicht vor. Zum anderen liege auch keine Herabwürdigung einer bestimmten Gruppe, hier der ‚alten Frauen’, vor. Eine solche Beleidigung setze voraus, dass der betroffene Personenkreis zahlenmäßig überschaubar ist, damit sich das einzelne Gruppenmitglied angesprochen fühlen muss. Das sei angesichts der unbestimmten Zahl älterer Frauen ebenfalls nicht gegeben.
Das Landgericht hatte offenbar Humor: Es verkündete das Urteil am 02. Februar – ‚Altweiberfastnacht’.“
Na dann – lassen Sie sich keine grauen Haare wachsen!
Conny Schranz






















