Vortrag zur vorsorglichen Erteilung von Vollmachten.
Beginn am Donnerstag, 4. August, 15 Uhr im Beratungsraum des Fachdienstes Soziales/ Betreuungsbehörde, Carl-Pulfrich-Straße 1.
Mit einer Vollmacht kann man vermeiden, dass im Fall eigener Krankheit ein Betreuer vom Gericht bestellt wird.
Publiziert am 01. August 2011, 11:35 Uhr