Ein Vortrag über die Regelungen im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz beginnt am Mittwoch, 12. Oktober, 15 Uhr im Pflegestützpunkt Jena, Goethestraße 3b (Goethe-Galerie, Büroaufgang B, 2. Etage). Wegen der begrenzten Platzzahle wird eine Anmeldung unter Telefon 555140 empfohlen.
In dem Vortrag geht es um Fragen wie: Wann findet das Gesetz Anwendung? Welche vorvertraglichen Informationen kann der Verbraucher verlangen, wenn er ins Heim zieht?Was ist „Probewohnen“? Wann kann der Verbraucher kündigen? Wie wird der Vertrag angepasst, wenn sich der Pflegebedarf verändert? Wie und in welcher Form darf der Unternehmer das Entgelt erhöhen? Wie können Sie sich vom Vertrag wieder lösen, wenn Sie zum Beispiel in eine andere Pflegeeinrichtung wechseln wollen?
Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert mit diesem Vortrag. Denn für Verträge, die Wohnen und Pflege miteinander verbinden gelten die besonderen Regelungen aus dem Gesetz.



















