Lkw-Verkehr wird an Samstagen eingeschränkt

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Um  den  Reiseverkehr  in der Ferienzeit zu entlasten, gilt vom 1. Juli bis 31.  August  2016 bundesweit erneut die Ferienreiseverordnung. Darauf weist die  Straßenverkehrsbehörde  des Landkreises Gotha hin.

Die Regelung stellt faktisch  eine Ausweitung des Sonntags­fahrverbots für Lkw dar und untersagt Lastern  mit  einem  zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen auch samstags die  Benutzung  der  Autobahnen  in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr. Lkw mit Anhängern unterliegen ebenfalls dieser Einschränkung.

Im  Landkreis Gotha betrifft die Regelung die gesamte Länge der Autobahn 4. Das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Verordnung.

H&H Makler