Worauf Schüler und Eltern achten müssen

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Im  Schuljahres-Endspurt  starten die Jugendlichen derzeit nicht nur in die Aufholjagd   bei   den   Zensuren,  sondern  auch  ins  Wettrennen  um  die lukrativsten  Ferienjobs.  Auf  welche  Rahmenbedingungen  die  Mädchen und Jungen,  deren  Eltern  und  potenzielle  Arbeitgeber  dabei achten müssen, erklärt  das  Jugendamt des Landkreises Gotha.

Wer einen Ferienjob antreten will,  braucht das Einverständnis der Sorgeberechtigten und muss mindestens 15  Jahre alt sein. Pro Kalenderjahr dürfen die Jugendlichen höchstens vier Wochen arbeiten. Wie die Zeit übers Jahr verteilt wird, bleibt den Schülern überlassen.  Die Arbeitszeit darf acht Stunden pro Tag und damit 40 Stunden in der Woche nicht übersteigen; es gilt die Fünftagewoche.

Für  die  tägliche  Arbeitszeit  gibt  der  Gesetzgeber  auch  einen klaren Korridor  vor:  Die Tätigkeit darf nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht  später als 20 Uhr am Abend enden. Ab viereinhalb Stunden Arbeitszeit steht  Jugendlichen  eine  Ruhepause  zu.  Diese  muss  bei einer täglichen  Arbeitszeit  zwischen  viereinhalb  bis sechs Stunden mindestens 30 Minuten sowie ab 6 Stunden mindestens 60 Minuten betragen.

Die  Schüler sollten grundsätzlich nur mit solchen Arbeiten betraut werden, die   keine   gesundheitlichen   Gefahren   in  sich  bergen  und  die  dem Leistungsvermögen der Jugendlichen entsprechen. Eine ärztliche Untersuchung ist für die Arbeit während der Ferien nicht notwendig.

Zu  weiteren  Fragen  im Einzelfall gibt Frau Heinrich vom Jugendamt Gotha, Humboldtstr. 18, 99867 Gotha, Tel. 03621-214 333, gern Auskunft.