Seit etwa fünf Jahren ist der Verein der DDR-geschiedenen Frauen auch in der Region aktiv. In der Initiativgruppe Gotha und Landkreis engagieren sich ca. 30 Frauen unter Leitung von Christa Lorenz aus Finsterbergen, um Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Anders als in der alten Bundesrepublik erhalten Frauen, die im Gebiet der ehemaligen DDR bis 1992 geschieden worden sind, keinen Versorgungsausgleich zwischen den Partnern und damit keine faire Rentenberechnung für die gemeinsamen Ehejahre. Durch die fehlende Teilhabe an den Rentenanwartschaften der Männer sind viele der Betroffenen zur Altersarmut verurteilt. Christa Lorenz hat nicht zuletzt aus eigener Betroffenheit diese Ungerechtigkeit und den Regelungsbedarf immer wieder angemahnt. Dabei haben sie und ihre Mitstreiterinnen auch viel Unterstützung von Abgeordneten verschiedener Parteien erhalten, die mit ihnen gemeinsam den politischen Anspruch auf eine Lösung des Problems formuliert haben – bislang ergebnislos. Für ihr Engagement wurde Christa Lorenz im Jahr 2010 mit dem Frauenförderpreis des Landkreises ausgezeichnet.
Mittlerweile interessieren sich auch die Vereinten Nationen für das Schicksal der Frauen. Der UN-Ausschuss, der über die Einhaltung der „Konventionen zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen“ (Cedaw) wacht, lud Ende letzten Jahres Vertreterinnen des bundesweit agierenden Vereins nach Genf ein. Vor kurzem beantragten die Frauen nun die Einleitung eines formellen Untersuchungsverfahrens beim Cedaw-Ausschuss.
Die Frauen der Initiativgruppe Gotha und Landkreis treffen sich regelmäßig jeden dritten Mittwoch im Monat ab 13 Uhr in Gotha im Cafe „Galletti“ und freuen sich auf interessierte Frauen und Männer, die zu den Treffen kommen wollen. Informationen zum Thema gibt Frau Lorenz auch gern am Telefon unter 03623 306321.
Über die rentenrechtliche Folgen von DDR-Scheidungen
Einen Versorgungsausgleich zwischen den Partnern, wie ihn seit 1977 das Scheidungsrecht der alten und auch das der neuen Bundesrepublik seit 1992 kennt, gab es in der DDR nicht. Zwar heißt es im Einigungsvertrag, der am 29. September 1990 in Kraft trat, dass für die Rentenberechnung in der DDR Geschiedener noch eine „spezialgesetzliche Regelung“ erfolgen müsse, sobald die Angleichung der Ostrenten abgeschlossen sei. Doch eine solche Regelung fehlt im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 – bis heute. Nun forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich um eine Lösung des Problems zu bemühen, das etwa 400.000 Frauen betrifft. Es wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeregt. Im September 2011 verabschiedete der Bundesrat auf Initiative der Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eine Entschließung zur „Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 Geschiedenen“. Darin wird die Bundesregierung gebeten, „eine befriedigende Lösung“ herbeizuführen und außerdem vorgeschlagen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen.






















