Albrecht Loth bezieht Stellung

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Auf der Sitzung des Gothaer Stadtrats vom Mittwoch erklärte OB Knut Kreuch im Anschluss an seinen Informationsbericht auf die Nachfrage der Vorsitzenden der Stadtratsfraktion Piraten-Bündnis 90/Die Grünen, Tyra Falta, zum Stand des im März eingeleiteten Interessensbekundungsverfahrens zum Verkauf bzw. der Verpachtung des Gothaer Stadtwalds, dass es vier Kauf- und/oder Pachtinteressenten gibt, das Verfahren aber so lange ruht, bis unter den Fraktionsvorsitzenden Einigkeit über das weitere Vorgehen erzielt wurde.

Albrecht Loth, Kreisvorstandsmitglied der Gothaer Grünen und des Naturschutzbunds (NABU) erklärt dazu:

„Große Teile von Seeberg und Krahnberg, darunter auch umfangreiche städtische Flächen, sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen – der Krahnberg als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat), der Seeberg als FFH- und Naturschutzgebiet – was eine forstwirtschaftliche Nutzung weitestgehend ausschließen sollte. Das nach einem Verkauf oder einer Verpachtung des Stadtwalds die wirtschaftlichen Belange des Waldeigentümers bzw. -Pächters aber bekanntlich klar und eindeutig Priorität besitzen werden, ist jedoch absehbar. Das wurde 2012 auf dem Krahnberg deutlich, als bei der Umsetzung von umfangreichen Waldwegebauten durch einen privaten Waldeigentümer in einem der sensibelsten Bereiche des FFH-Gebiets die Belange des Naturschutzes in einem absolut inakzeptablen Maße wirtschaftlichen Interessen geopfert wurden. Bedenkt man, dass allein auf dem Krahnberg ca. 40 ha Stadtwald im FFH-Gebiet liegen, die bis unmittelbar an den Bürgerturm heranreichen, so kann sich jeder ausmalen, was das zukünftig möglicherweise für das Erscheinungsbild eines der wichtigsten Gothaer Naherholungsgebiete bedeuten wird. Grüne und NABU fragen sich, wie sich der Verkauf des Stadtwalds mit dem Bekenntnis der Stadt Gotha zur Lokalen Agenda verträgt, die auch den Schutz natürlicher Ressourcen beinhaltet, was aus unserer Sicht selbstverständlich auch einen sensiblen Umgang mit dem Allgemeingut Wald einschließt. Wir fordern die Stadtverwaltung daher auf, das Verkaufsverfahren sofort zu beenden und sich klar und eindeutig zur Unveräußerlichkeit des Stadtwalds zu bekennen. Diesen für einen kurzfristigen finanziellen Vorteil zu verramschen, wäre grob fahrlässig und hat mit nachhaltiger kommunaler Finanzpolitik nicht das Geringste zu tun.