Allgemeinverfügung zur Aufstallung tritt am Samstag in Kraft

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Auf das Auftreten der Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern, Holland und Großbritannien reagiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha jetzt mit einer ortsbezogenen Stallpflicht. Die entsprechende Allgemeinverfügung erscheint am Freitag (28. November) in den Tageszeitungen und tritt am Samstag, 29. November, in Kraft.

Danach darf Geflügel in einer 500-Meter-Zone rund um die Ufer der Speicher Wangenheim und Dachwig, die als Rastgebiete von Wildvögeln gelten, nicht länger im Freien gehalten werden. Die Stallpflicht gilt weiterhin in den gesamten Gemarkungen der Gemeinden bzw. Ortsteile Eberstädt, Neufrankenroda, Metebach, Sonneborn, Brüheim, Gamstädt, Kleinrettbach, Neudietendorf, Kornhochheim, Apfelstädt, Grabsleben, Großrettbach, Cobstädt, Seebergen, Wandersleben, Mühlberg und Wechmar. Alle genannten Orte befinden sich im Umkreis größerer Geflügelhaltungen. Eine zeitliche Befristung des Aufstallungsgebotes gibt es nicht; es gilt bis auf Widerruf. Darüber hinaus weist das Veterinäramt sämtliche Geflügelhalter nochmals auf ihre Meldepflicht hin.

Die Vorbeugemaßnahme soll verhindern, dass hiesiges Haus- oder Zuchtgeflügel mit Wildvögeln oder deren Hinterlassenschaften in Kontakt gelangt. Wildvögel gelten als Überträger der Geflügelpest-Viren.

Verstöße gegen die angeordnete Stallpflicht können mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Das Veterinäramt wird die Einhaltung der Vorgaben überwachen und stichprobenartige Kontrollen durchführen.