Amtsperiode der "alten" Schöffen läuft aus

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Die Amtsperiode der Schöffen im Freistaat Thüringen läuft am 31.12.2013 aus. Für die am 01.01.2014 beginnende neue fünfjährige Amtszeit sind die Wahlen im September 2013 durchzuführen.

Für deren Vorbereitung sind bis zum 15. Juni 2013 von den Städten und Gemeinden Vorschlagslisten mit Bewerbern für das Amt eines Schöffen oder Hilfsschöffen aufzustellen. Die Stadt Gotha hat in der Vergangenheit mindestens 21 Personen für die Wahl zum Haupt  oder Hilfsschöffen in die Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk Gotha aufzunehmen.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Mit der Übernahme dieses Ehrenamtes leisten die Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag für die Strafrechtspflege und damit für unsere Gesellschaft. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die vorgeschlagenen Personen müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste ein Jahr in der Stadt Gotha wohnen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Es können Vorschläge von jedermann und von Vereinigungen jeder Art gemacht werden, z. B.:
Vorschläge der Fraktionen des Stadtrats,
Vorschläge von Arbeitnehmer  und Arbeitgeberverbänden, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereinen, Umweltorganisationen und Parteien
Personen können sich auch selbst vorschlagen. Die Vorschläge müssen Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf enthalten.

Die Vorschläge reichen Sie bitte bis zum 13.05.2013 schriftlich, per Fax oder auch persönlich bei der
Stadtverwaltung Gotha
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Fax 03621/222 209    ein.

Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie beim Sie beim Bundesverband ehrenamtlicher Richter und Richterinnen e.V. oder www.schoeffen.de und beim Thüringer Justizministerium http://www.thueringen.de/th4/justiz/ll/ehrenamt/schoeffen

Auskünfte werden bei der Stadtverwaltung Gotha -Hauptamt- (Innungshalle,  Zi. 3.05) und telefonisch unter den Telefonnummern 222 364 erteilt.

H&H Makler