Arbeitsagentur informiert zur Berufsausbildungsbeihilfe

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Was tun, wenn die Wunschausbildung nicht am Wohnort ist? Wer hilft, wenn die Ausbildungsvergütung allein nicht ausreichen würde, um den Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen abzudecken? Gibt es möglicherweise finanzielle Unterstützung?

Hier ist die Agentur für Arbeit Erfurt der richtige Ansprechpartner, wenn es um eine betriebliche Ausbildung geht. In vielen Fällen kann zur Unterstützung der Jugendlichen die sog. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gezahlt werden.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe errechnet sich nach dem Bedarf des Auszubildenden (Fahrkosten, Unterkunft etc.) abzüglich des Einkommens des Auszubildenden und der Eltern, des Ehegatten oder Lebenspartners.

Bereits im Internet können Jugendliche einen Überblick über die mögliche Höhe von BAB erhalten: www.babrechner.arbeitsagentur.de.
Die Agentur für Arbeit empfiehlt, den Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Ausbildung,  zu stellen und mit vollständigen Unterlagen einzureichen, damit die finanzielle Hilfe rechtzeitig ab Beginn der Ausbildung ausgezahlt werden kann.

Eine spätere Antragstellung ist zwar möglich, jedoch werden die Leistungen dann längstens vom Beginn des Antragsmonats rückwirkend geleistet. Erste Anfragen können auch über die Servicenummer 0180 1 – 555 111* beantwortet werden.


Publiziert am: 21.07.2011; 11:50