Aufbewahrungsfrist abgelaufen

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Die nächste öffentliche Versteigerung von Fundsachen, aus den Beständen des Fundbüros der Stadt Gotha findet am Donnerstag, den 25.10.2012 ab 17:00 Uhr im Neuen Rathaus,  Ekhofplatz 24 statt.

Die Fundsachen, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden öffentlich nach Höchstgebot versteigert. Ein Garantieanspruch auf die ersteigerten Artikel ist nicht gegeben. Ein ersteigerter Gegenstand ist sofort zu bezahlen.

Versteigerungsbedingungen
1.   Die Versteigerung erfolgt gemäß § 979 ff Bürgerliches Gesetzbuch.
2.  Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf dem Meistbietenden erteilt.
3.  Geboten wird durch Handhebung.
4.  Die Mindeststeigerungsraten sind wie folgt festgelegt:
bis 12,00 €                               in         1,00 € Schritten
bis 25,00 €                               in         2,00 € Schritten
ab 25,00 €                                in         5,00 € Schritten
5.   Die zugeschlagene Sache wird gegen Barzahlung ausgeliefert.
6.   Der Erwerber der versteigerten Sache hat keinen Gewährleistungsanspruch wegen eines Rechts- und Sachmangels. Es wird gekauft wie gesehen!
7.  Im übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen gemäߧ 1235 ff Bürgerliches Gesetzbuch.
8.  Wird die ersteigerte Sache nicht sofort abgeholt, entfällt für die Versteigerungsstelle jede Haftung.