Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet

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Seit fast 25 Jahren besteht das Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“ nun. Die Altstadt hat sich durch viele Baumaßnahmen im privaten Bereich, in öffentlichen Straßenräumen und bei den Wohnungsunternehmen zu einem „Schmuckstück“ für die Gothaer, die hier leben und arbeiten aber auch für die Touristen entwickelt.

All das wäre ohne eine umfassende finanzielle Unterstützung von Bund und Land und natürlich durch private Investitionen nicht möglich gewesen. Etwa 75 Millionen Euro Städtebauförderung hat die Stadt Gotha für Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“ erhalten.

Ein Abschluss des Sanierungsgebietes ist laut Baugesetzbuch für 2021 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle städtebaulichen Probleme gelöst und Missstände beseitigt sein. Mit dem Abschluss des Sanierungsgebietes geht die Zahlung der Ausgleichsbeträge gemäß § 154 Baugesetzbuch einher. Die Stadt Gotha hat bereits in zahlreichen Gesprächen mit Grundstückseigentümern, im Rahmen der Abwicklung von Kaufverträgen, bei Bürgerveranstaltungen und mit Faltblättern auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Allerdings stellen sich für manchen Grundstückseigentümer doch noch Fragen zu diesem Thema:

 

Auf welcher Grundlage wird ein Ausgleichsbetrag erhoben?

Im Baugesetzbuch § 154 ist geregelt, dass alle Eigentümer von Grundstücken im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet einen Ausgleichsbetrag zahlen müssen. Es gibt dazu für die Stadt keinen Ermessensspielraum.

 

Was ist ein Ausgleichsbetrag?

Der Ausgleichsbetrag ist die sanierungsbedingte Werterhöhung eines Grundstückes. Diese entsteht durch eine Vielzahl von öffentlichen Ordnungsmaßnahmen, wie Entkernung von Höfen, Straßen- und Platzgestaltungen oder die Neugestaltung von Grünbereichen, die zur Steigerung der Attraktivität eines Gebietes beiträgt. Im Gothaer Sanierungsgebiet gibt es 23 Bodenrichtwertzonen, die auch die Grundlage für die Ermittlung der Ausgleichsbeträge waren. Durch den Gutachterausschuss des Katasteramtes, ein unabhängiges Gremium, wurde eine Vielzahl von Einflussfaktoren bewertet und analysiert, die im Ergebnis zum Ausgleichsbetrag führten. Zugrunde lagen die Sanierungsziele, Planungen und bereits realisierte Maßnahmen. Werterhöhungen, die der Eigentümer auf seinem Grundstück selbst vorgenommen hat, bleiben dabei unberücksichtigt.

 

Wer muss zahlen?

Jeder zum Zeitpunkt der Erhebung grundbuchlich eingetragene Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“ befindlichen Grundstückes oder einer Eigentumswohnung entsprechend seines Miteigentumsanteils ist zur Zahlung verpflichtet. Diese Zahlung hat unabhängig von der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu erfolgen.

 

Wann ist der Betrag zu zahlen?

In der Regel wird der Betrag am Ende der Sanierung per Bescheid erhoben. In Gotha besteht jedoch die Möglichkeit, eine vorzeitige Ablösung vorzunehmen. Auf der Grundlage eines formlosen Antrages an die Stadt Gotha wird mit dem Grundstückseigentümer eine Ablösevereinbarung geschlossen. Diese hat zum Vorteil, dass eine Reduzierung des Betrages um ca. 2% pro Jahr bis 2020 erfolgt. Damit sind alle diesbezüglichen Ansprüche der Stadt abgegolten. Eine Nacherhebung erfolgt nach Abschluss des Sanierungsgebietes nicht.

 

Je nach Lage im Sanierungsgebiet beträgt der Ausgleichsbetrag in Gotha zwischen 4 bis 20 €/ m² Grundstück. Jedes Grundstück wird in Vorbereitung der Vereinbarung noch einmal einzeln betrachtet und dem Eigentümer die Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch erläutert. Für die Stadt Gotha hat die vorzeitige Ablösung den Vorteil, dass das eingenommene Geld, solange das Sanierungsgebiet noch existiert, wieder für Maßnahmen der Stadtsanierung verwendet werden kann. Nach Abschluss der Sanierung und Aufhebung des Gebietes muss das Geld an das Land Thüringen zurückgezahlt werden. Im letzten Jahr wurde von der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung bereits reger Gebrauch gemacht. 14 Eigentümer haben bereits eine solche Vereinbarung mit der Stadt abgeschlossen. Damit konnten insgesamt ca. 85.000 €  eingenommen werden, die neuen Baumaßnahmen zugute kommen.

 

In Kürze wird die Stadt Gotha erste Eigentümer im Sanierungsgebiet anschreiben und informieren. Das betrifft vorrangig Grundstücks-eigentümer, die für Sanierungsmaßnahmen Förderung in Anspruch genommen haben oder die Sanierung auf den Grundstücken abgeschlossen ist.

 

Haben Sie als Eigentümer Fragen zu diesem Thema und oder möchten bereits eine Vereinbarung abschließen, dann können Sie sich persönlich im Stadtplanungsamt der Stadt Gotha oder telefonisch unter 03621/ 222613 an Frau Ernst wenden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich dienstags von 12- 17.00 Uhr und freitags von 10- 13.00 Uhr im Informationsbüro der Stadt Gotha in der Schwabhäuser Str. 21 über Ausgleichsbeträge zu informieren.