Ausschreibung für Vereine im Bereich der Sportförderung

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Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha fördert die vielfältigsten Anliegen, so unter anderem auch Projekte im Bereich des Sports. Mit dieser Initiative wird den Sportvereinen die Möglichkeit gegeben, für eine Dauer von drei Jahren eine Förderung durch die Regionalstiftung zu erhalten.

Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung kommen zu können ist, dass der Verein ein eingetragener Sportverein mit Vereinssitz im Geschäftsgebiet der Kreisparkasse Gotha ist.

Teilnahmebedingungen

Das Vorhaben ist zu beschreiben und zu begründen, die Bestandteile des Investitionsplanes sind kurz zu erläutern.

Angaben zum Verein/zum Projekt

Name des Vereins
Ansprechpartner
Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse
Mitgliederzahl
Spielklasse des Vereins
Geplanter Projektbeginn/geplantes Projektende

Eine ausführliche schriftliche Beschreibung des Konzeptes und eine Erläuterung, welches Ziel es verfolgt sowie Kostenvoranschläge, Fotos (wenn vorhanden), Bauzeichnungen o. ä. sind beizufügen. (Voraussetzung: Das geförderte Projekt sollte langfristig sein.)

Beantwortung der folgenden Fragen:

Ist eine Nachhaltigkeit gegeben?            (ja)         (nein)

Kann der Verein durch dieses Projekt seine Vereinsarbeit erweitern und somit ggf. interessierte neue Mitglieder gewinnen?                        (ja)        (nein)

Arbeiten die Trainer des Vereins hauptsächlich ehrenamtlich?                                                                                                                                        (ja)        (nein)

Setzen sich die Eltern (im Juniorenbereich) ehrenamtlich für den Verein ein?                                                                                                             (ja)        (nein)

Welche Bedeutung haben der Verein und das zu fördernde Projekt für die Region und welche Unterstützung erfährt
der Verein aus der Region?                                                                                                                                                                                                        kurze, schriftliche Darlegung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

a) Investitions- und Finanzplan (auf Jahresbasis für den Zeitraum der Maßnahme);
b) Jahresberichte / Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre;
c) Haushaltsplan des aktuellen Jahres;
d) Vorausschau für die nächsten beiden Jahre
e) Kopie der Vereinssatzung sowie der letzten Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt

Die Auswahl der zu fördernden Vereine erfolgt nach folgenden Kriterien:

Alle Sportvereine im Landkreis Gotha können einen Antrag auf Förderung einreichen. Der Antrag erfolgt über das Formular zur Ausschreibung, das in den Filialen der Kreissparkasse Gotha erhältlich bzw. über die Internetseite www.kreissparkasse-gotha.de/regionalstiftung abrufbar ist.

Eine Jury, die aus den Mitgliedern des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates besteht, wird die eingereichten Vorschläge bewerten und in der Gremiumssitzung am 27. November 2012 eine Auswahl treffen.
Die Vereine werden nach dieser Sitzung über die Entscheidung informiert.

Termine:

Anträge auf Förderung können bis zum 10. August 2012 in allen Filialen der Kreissparkasse Gotha abgegeben werden oder Sie senden diese direkt an die:

Regionalstiftung der
Kreissparkasse Gotha
Lutherstraße 2-4
99867 Gotha

Die Förderung erfolgt nur anteilig und beträgt maximal 20.000 Euro pro Jahr für drei Jahre.