Behördengänge zwischen den Feiertagen in Gotha möglich

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Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gotha können die Brückentage nach Weihnachten für einen Behördengang ins Landratsamt nutzen. Die Kreisbehörde hat am 29. und 30. Dezember zu den regulären Sprechzeiten geöffnet. Wer bestimmte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter erreichen möchte, ist dennoch gut beraten, sich vorab telefonisch zu erkundigen. Das Landratsamt bietet regulär montags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags von 13 bis 17 Uhr Sprechzeiten an.

Am Freitag, 2. Januar 2015, bleibt das Landratsamt mit allen Außenstellen geschlossen. Ab dem darauffolgenden Montag, 5. Januar, sind alle Bereiche wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.