Bei Hausnummern auf Erkennbarkeit achten

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Haus- und Grundstückseigentümer sollten im eigenen Interesse dafür sorgen, dass die Hausnummern straßenseitig gut erkennbar angebracht sind. Darauf weist das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Landkreises Gotha hin. Bei Einsätzen der Rettungsdienste und Feuerwehren sind in der Vergangenheit mehrfach Adressen nur schlecht zu identifizieren gewesen – mal verdeckten Äste die Nummerierung, manchmal fehlte sie völlig. Das bedeutet im Ernstfall und insbesondere nachts einen erhöhten Zeitaufwand für die Suche und unnötige Rückfragen in der Rettungsleitstelle. Wenn möglich, so die Empfehlung, sollte möglichst eine Person sich den ankommenden Rettern bemerkbar machen.

Übrigens: Die Pflicht, das Grundstück mit einer von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen, ist sowohl im Baugesetzbuch des Bundes festgeschrieben (§ 126 Satz 3) als auch in den entsprechenden Satzungen der jeweiligen Kommunen.