Beigeordnetenwahl und Entgeltordnung auf Agenda

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Die Wahl der beiden hauptamtlichen Beigeordneten sowie Beschlüsse zur Rekultivierung der Kreismülldeponie und die Einführung einer Entgeltordnung für Sportstätten dominieren die nächste Kreistagssitzung am heutigen Mittwoch, 19. September 2012. Die Zusammenkunft ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr im Gothaer Spohrsaal, Reinhardsbrunner Str. 23.

Noch kein Haushaltsplanentwurf für 2013 möglich

Die Querelen der Landesregierung, ob man für Thüringen einen Doppel- oder Einzelhaushalt beschließen solle, schlagen nun auch auf die Kommunen durch. Weil von der Gestaltung des Landeshaushalts die Höhe der Schlüsselzuweisungen für die Landkreise sowie Städte und Gemeinden abhängt und der neu eingeführte Berechnungsmodus des Kommunalen Finanzausgleichs von den Spitzenverbänden der Städte, Gemeinden und Landkreise angezweifelt wird, ist die tatsächliche Höhe der Landeszuweisungen als wesentliche Einnahmequelle des Landkreises bislang nicht geklärt.

Ohne diesen Eckpfeiler aus Erfurt kann aber der Kreishaushalt kaum mit realistischen Werten geplant werden. In der Hoffnung, dass sich die Regierungsparteien kurzfristig einigen und auch am Kommunalen Finanzausgleich noch Nachbesserungen vornehmen – schließlich wurde laut einer Vorabinformation die Kürzung der Mittel um 3,3 Mio. Euro gegenüber 2012 angekündigt –, will Landrat Konrad Gießmann den Etatentwurf für 2013 voraussichtlich am 14. November einbringen. Sollte die Pattsituation auf Regierungsebene fortbestehen, droht für 2013 zunächst die vorläufige Haushaltsführung.

Wahl der beiden hauptamtlichen Beigeordneten

Nachdem die Mehrheit der Kreistagsmitglieder in der vergangenen Sitzung beschlossen hat, auf die Ausschreibung der beiden hauptamtlichen Beigeordnetenstellen zu verzichten, stehen nunmehr allein die beiden bisherigen Amtsinhaber Helmut Marx (Erster Beigeordneter) und Thomas Fröhlich (Zweiter Beigeordneter) zur Wahl.

Beide benötigen für ihre Wiederwahl mehr als die Hälfte der Stimmen aller anwesenden Kreistagsmitglieder. Die Amtszeit der hauptamtlichen Beigeordneten beträgt sechs Jahre.

Entgeltordnung für kreiseigene Sportstätten

Die Schulsporthallen und Sportaußenanlagen bleiben für Trainingszwecke der hiesigen Vereine sowie für Wettkämpfe im Nachwuchsbereich auch künftig kostenfrei. Das sieht die Entgeltordnung für die Benutzung der kreiseigenen Sportstätten vor, die dem Kreistag zur Abstimmung vorgelegt wird. Dagegen werden allerdings ab kommendem Jahr für Wettkämpfe und Turniere im Erwachsenenbereich sowie für die Nutzung der Hallen und Plätze durch ortsfremde Sportvereine oder Proficlubs Entgelte fällig. Der Obolus wird auch bei der Nutzung für kulturelle Zwecke erhoben. Der Einführung der Entgeltordnung hat jüngst auch die Sportkommission grundsätzlich zugestimmt.

„Es geht nicht darum, den Haushalt auf dem Rücken der Breiten- und Freizeitsportler zu entlasten“, beurteilt Landrat Konrad Gießmann die Verwaltungsvorlage. Die geschätzten knapp 15.000 Euro Jahreseinnahmen sind angesichts eines Gesamt-Haushaltsvolumens von 135 Mio. Euro nicht das Zünglein an der Waage. Gießmann betont: „Ein Entgelt zu erheben, soll vor allem einen pädagogischen Effekt erzielen, der wiederum zu Entlastungen führt.“ Neben dem Umgang mit der Einrichtung und der Bausubstanz geht es vor allem um die Anerkennung der Investitionen sowie der dauerhaft hohen Betriebsausgaben, die der Landkreis für die Sportstätten aufwendet.

Beispiel: Die Gothaer Ernestinerhalle schlägt jährlich mit knapp 498.000 Euro zu Buche, die der Kooperativen Gesamtschule mit 379.000 Euro, die Halle der Burgenlandschule Günthersleben-Wechmar mit 377.000 Euro, die Nessetalhalle Goldbach mit 222.000 Euro. In diese Beträge gehen sowohl die Bewirtschaftungskosten (Wasser, Energie, Reinigung etc.) als auch die Aufwendungen für Instandhaltung und Personal mit ein.

Besonders bei den Wochenendbelegungen der Hallen rechnet die Verwaltung mit Rationalisierungseffekten: Aufgrund der nach Stunden getakteten Abrechnung werden die Belegungszeiten deutlich geringer ausfallen – was wiederum Arbeitszeiten der Hallenwarte und die Verbräuche verringert. Die Entgelte liegen bei Erwachsenen-Wettkämpfen in einer Einfeldhalle für kreisangehörigen Vereinen bei 10 Euro pro Stunde; Auswärtigen berechnet die Schulverwaltung den doppelten Betrag.

Rekultivierung nochmals auf der Agenda

Der Rekultivierung des Deponieabschnitts 3.1.1 ab 2013 haben die Kreistagsmitglieder bereits im März ihren Segen gegeben und dafür 2,7 Mio. Euro bereitgestellt. Das Geld ist in der so genannten Rekultivierungsrücklage angespart worden, um die Deponieabschnitte so zu verschließen, dass von den eingelagerten Abfallmengen keinerlei Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt ausgehen können.

Die Feinplanung inklusive digitaler Geländemodelle hat zwischenzeitlich ergeben, dass die Arbeiten rund 400.000 Euro mehr kosten werden als ursprünglich veranschlagt. Aus diesem Grund liegt die Freigabe der Gesamtinvestition über 3,1 Mio. Euro den Kreistagsmitgliedern erneut vor. Die entsprechenden Mittel sind auch unter Einbeziehung der Mehrkosten in der Rücklage vorhanden.