Bund entlastet Thüringer Kommunen bis 2018 um fast 110 Mio. Euro

0
1196

Morgen wird das Bundeskabinett das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen verabschieden.

Mit dem Gesetz werden die Kommunen in Deutschland bis 2018 um weitere 6 Mrd. € entlastet. So wird der Bund noch in diesem Jahr ein Sondervermögen für finanzschwache Kommunen in Höhe von 3,5 Mrd. € aufbauen.

Kommunen in Thüringen werden hierdurch um rund 75,8 Mio. € entlastet. Das Geld soll in den Jahren 2015 – 2018 unter anderem für Investitionen in Einrichtungen der Schulinfrastruktur (energetische Sanierung), in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur und in Informationstechnologie (beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels) genutzt werden.

Das Gesetz soll voraussichtlich am 22. Mai vom Bundestag und am 12. Juni vom Bundesrat verabschiedet werden.

Die Landesregierungen entscheiden selbstständig, welche Kommunen von den Mitteln des Sondervermögens profitieren. Legt man den üblichen Verteilungsschlüssel zugrunde, müsste Erfurt ca. 7,5 Mio. € erhalten.

„Ich fordere die Landesregierung Thüringen auf, entweder Mehrheiten im Bundesrat für eine höhere Mittelzuweisung für Thüringen zu finden oder den Wiederstand aufzugeben und parallel zur Bundesgesetzgebung den Verteilungsschlüssel auf die Kommunen in Thüringen zu beschließen, damit eine faire und zügige Auszahlung gewährleistet ist.

Auch von den Kommunalparlamenten erhoffe ich mir eine zügige Umsetzung, damit noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für dringend nötige Investitionen geschaffen werden können“ so die Thüringer Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann.

2017 zusätzliche 1,5 Mrd. € für Kommunen

Zusätzlich werden den Kommunen 2017 Finanzhilfen von 1,5 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Für Kommunen in Thüringen sind dies knapp 33 Mio. €, wovon Erfurt rund 5 Mio. € erhalten wird. Weimar sowie das Weimarer Land erhalten jeweils geschätzte 1 Mio. €.

Das Geld wird über eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt.

Unterstützung auch beim Thema Asyl

Durch das Gesetz erhalten die Länder und Kommunen außerdem Unterstützung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. 2015 und 2016 werden sie jeweils 500 Mio. € hierfür erhalten.

H&H Makler