Chip und Versicherungsnachweis wird für alle Halter Pflicht

0
1193

Hundehalter müssen künftig ihre Vierbeiner mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (500.000 Euro für Personen-, 250.000 Euro für sonstige Schäden) nachweisen.

Darauf macht das Ordnungsamt des Landkreises Gotha aufmerksam. Die Verpflichtung resultiert aus dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, das am 1. September in Kraft tritt. Ein halbes Jahr Übergangsfrist räumt der Gesetzgeber den Haltern ein; danach müssen Versicherungsbestätigung und Chip-Nachweis bei den städtischen und gemeindlichen Ordnungsbehörden vorliegen. Wichtig: Die Hundefreunde müssen bis Ende Februar hier selbst aktiv werden und können nicht davon ausgehen, zunächst eine schriftliche Aufforderung zu bekommen.

Das neue Regelwerk verschärft darüber hinaus die Anforderungen für das Halten so genannter „Kampfhunde“. Per Definition gelten fortan Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen in Thüringen als gefährliche Hunderassen. Gleiches gilt für Tiere, die sich als bissig, besonders angriffslustig oder Hetzer von Wild und Kleintieren erwiesen haben. Deren Eigentümer benötigen künftig eine Erlaubnis der städtischen oder gemeindlichen Ordnungsbehörden. Für das Dokument müssen sie selbst mindestens 18 Jahre alt sein, eine Sachkundeprüfung abgelegt haben sowie die erforderliche Zuverlässigkeit belegen können. Letztere schließt verschiedene Personenkreise von vornherein aus: Wer wegen Gewalt- oder Drogendelikten verurteilt wurde, keinen festen Wohnsitz hat, alkohol-, arzneimittel- oder drogenabhängig sowie krankheitsbedingt auf einen Betreuer angewiesen ist, erfüllt die Voraussetzungen für das Halten gefährlicher Hunde nicht. Darüber hinaus gelten ein Zuchtverbot sowie die Pflicht, an der Grundstücksgrenze auf die Haltung der Tiere hinzuweisen. Auch das Gassigehen ist für Kampfhundbesitzer mit Auflagen verbunden: Maulkorb und eine maximal zwei Meter lange Leine sind obligatorisch; ferner müssen Herrchen oder Frauchen ein Personaldokument und die Erlaubnis der Ordnungsbehörde mit sich führen. Gemeinsam mit anderen Hunden dürfen die als gefährlich eingestuften Exemplare ebenfalls nicht ausgeführt werden. Aus der Erfahrung tragischer Unglücksfälle heraus verordnet der Gesetzgeber zudem, dass so genannte Kampfhunde nur unter Aufsicht ihres Halters mit Minderjährigen in Kontakt kommen können.

Das Gesetz fußt auf der früheren Gefahrenhundeverordnung und sieht bei Verstößen Bußgelder bis 10.000 Euro vor. Neben der finanziellen Sanktionierung eröffnet es den Ordnungsbehörden auch die Möglichkeit, das Töten eines gefährlichen Tieres anzuordnen.

Im Landkreis Gotha ist im Jahr 2010 ein Vorfall mit einem American-Staffordshire-Terrier aktenkundig geworden, bei der eine Person schwer verletzt wurde. Als gefährlich gemäß der damaligen Thüringer Gefahrenhunde-Verordnung wurde im gleichen Jahr ein Deutscher Schäferhund eingestuft. In der Summe registrierten die kommunalen Ordnungsbehörden vergangenes Jahr 52 Vorfälle mit Hunden, bei denen 32 Menschen leicht sowie 13 Menschen schwer verletzt worden waren.