Die ersten Shneefalleinsätze

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Beamte aller Dienststellen der Landespolizeiinspektion Jena hatten heute
Morgen aufgrund des Schneefalls vermehrt Einsätze. Dabei ging es nicht nur
um Verkehrsunfälle, sondern auch um Gefahrensituationen, die sich aus
umgestürzten Bäumen bzw. wegen der Schneelast abgeknickten und auf die
Straße gefallenen Ästen ergaben.

Zwischen 05.00 Uhr und 09.30 Uhr kam es zu folgender Anzahl an
Einsätzen:
PI Apolda: 3
Inspektionsdienst Jena: 5
PI Saale-Holzland: 2
PI Weimar: 10
Besonders betroffen war die Landstraße zwischen Lohma und Blankenhain
im Weimarer Land, wo vier Pkw in den Straßengraben gefahren sind. Die
Unfälle zogen sich über eine Strecke von ca. 2 km hin, durch stellenweise
querstehende LKW war das Befahren der Straße ebenso schwierig wie
durch die Glätte.

Der Witterung und damit den Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr in
die Hände gespielt hat die Tatsache, dass noch Schulferien sind und durch
den derzeit nicht vorhandenen morgendlichen „Bringedienst“ vieler Eltern
das Verkehrsaufkommen reduziert ist. Sonst wäre es mit hoher Sicherheit zu
mehr Verkehrsunfällen gekommen.

Noch haben viele Autofahrer ihre Winterreifen nicht aufgezogen. Wie ist die
Rechtslage, wenn es deshalb zu einem Unfall kommt?
Grundsätzlich ist das Aufziehen der Winterreifen an kein Datum gebunden.
Im Gesetz heißt es dazu, dass bei „Glatteis, Schneeglätte, Eis-oder
Reifglätte“ Winterreifen-Pflicht besteht. Insofern könnte eine Ahndung bereits
heute erfolgen, sofern ein Unfall auf Rutschen mit Sommerreifen
zurückzuführen ist.

Als Daumenregel gilt, dass man Winterreifen von O bis O, also von Oktober
bis Ostern, benutzen sollte, was sich in diesem Jahr besonders bestätigt.
Winterreifen erkennt man an der Aufschrift M+S, was aus dem Englischen
Mud+Snow kommt und im Deutschen analog mit Matsch+Schnee übersetzt
werden kann.

Wie sehen die Strafen im Bußgeldkatalog aus, wenn man bei „Glatteis,
Schneeglätte, Eis-oder Reifglätte“ mit Sommerreifen fährt?

Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei vier Kriterien:
Fahren ohne Winterreifen 60 Euro, 1 Punkt
Mit Behinderung anderer 80 Euro, 1 Punkt
Mit Gefährdung anderer 100 Euro, 1 Punkt
Unfall 120 Euro, 1 Punkt