Die Wärmelieferungsverordnung in der Praxis

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Jena (chi) Treppenhaus reinigen, Gartenpflege, Schnee schieben: In Mehrfamilienhäusern übernimmt häufig ein externer Hausmeister solche und ähnliche Dienstleistungen. Doch immer mehr Eigentümer und Vermieter beauftragen Unternehmen auch mit der Wärmeversorgung ihrer Häuser. Bei dem sogenannten Contracting schließen sie einen langfristigen Vertrag mit einem gewerblichen Wärmelieferanten – und können so Energie und Kosten sparen. Denn das beauftragte Unternehmen setzt auf energieeffiziente Wärmelieferung und investiert meist auch in eine neue, sparsamere Heizungsanlage.

Schon seit den 1990er Jahren ist Contracting immer mehr auf dem Vormarsch. Doch klare rechtliche Regelungen fehlten bislang. Das änderte sich erst mit dem neuen Mietrechtsgesetz vom Mai 2013. Der neue Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch gilt nicht nur für neue Mietverhältnisse, sondern regelt auch die Umstellung auf Contracting in laufenden Mietverträgen. Doch was müssen Vermieter, Mieter und Wärmelieferanten nun beachten? Und hat sich das neue Gesetz bewährt – oder gibt es noch immer Regelungslücken?

Um diese und ähnliche Fragen zu klären, lädt das Institut für Energiewirtschaftsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena am 20. März zu einer Informationsveranstaltung ein. Das Symposium „Neues zu Wärmelieferung/Contracting – Die Wärmelieferungsverordnung in der Praxis“ beginnt um 18 Uhr und findet in den Rosensälen (Fürstengraben 27) statt.

Den Auftakt macht Prof. Dr. Christian Alexander. Der Direktor des Instituts für Energiewirtschaftsrecht gibt in seinem Vortrag einen „Überblick über die Änderungen im Mietrecht 2013 und die Wärmelieferungsverordnung“. Die folgenden drei Referenten berichten, wie sich die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis auswirken: Sebastian Isenberg von der GETEC heat & power AG zieht eine erste Zwischenbilanz aus Sicht der Wärmelieferanten, Rainer Nowak vom Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aus Sicht der Vermieter und Eigentümer und Norbert Eisenschmid vom Deutschen Mieterbund aus Sicht der Mieter. Anschließend können die Teilnehmer gemeinsam mit den Referenten diskutieren und offene Fragen klären. Die Moderation der Diskussion übernimmt Prof. Dr. Matthias Knauff, geschäftsführender Direktor des Instituts für Energiewirtschaftsrecht.

Die Veranstaltung richtet sich nicht nur an Wissenschaftler, sondern insbesondere auch an Praktiker, etwa Anwälte und Vertreter von Unternehmen und Verbänden, sowie weitere Interessierte, wie zum Beispiel Mieter. Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch wird um eine Anmeldung gebeten per E-Mail an: energierechtsinstitut@uni-jena.de.

Foto: Die beiden Geschäftsführer des Instituts für Energiewirtschaftsrecht an der Universität Jena: Prof. Dr. Matthias Knauff (l.) und Prof. Dr. Christian Alexander.
Foto: Jan-Peter Kasper/FSU