Einwohnerversammlung in Boilstädt und Gotha West

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Einwohnerversammlung im Ortsteil Gotha-Boilstädt

 

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt findet am Mittwoch, dem 23.03.2016 um 18 Uhr in Gotha-Boilstädt, in der Gaststätte „Zum Wiesengrund“, Gothaer Straße 22, statt.

 

Tagesordnung:

 

  1. Informationen des Oberbürgermeisters über Stadtange-legenheiten, insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend

 

  1. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger.

 

Einwohner können Anfragen bis spätestens 21.03.2016 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Referat 012, Hauptmarkt 1, Rathaus, 99867 Gotha einreichen. Anfragen können auch per E-Mail an ortschaften-senioren@gotha.de oder per Fax an 03621/222-409 gesandt werden. Um eine umfassende Beantwortung innerhalb der Einwohnerversammlung zu gewährleisten, wird um Einreichung bis 17.03.16 gebeten.

 

 

 

Einladung zur Einwohnerversammlung in Gotha-West

 

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet am Donnerstag, dem 31.03.2016 von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr im Speisesaal der Baugesellschaft Gotha mbH in der August-Creutzburg-Straße 2b in Gotha statt.

 

Tagesordnung:

  1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten
  2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger

 

Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem 29.03.2016 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einreichen. Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.deoder per Fax an 03621/222 245 gesandt werden.