Erleichterungen für Papageien-Züchter

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Erleichterungen für die derzeit 176 registrierten Sittich- und Papageienzüchter des Landkreises Gotha bringt die jüngst vom Bundesrat beschlossene Aufhebung der Psittakoseverordnung.

Darauf macht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aufmerksam. Die Psittakose (oder auch Papageienkrankheit) ist eine meldepflichtige Tierseuche, die auf Menschen übertragbar ist und grippeartige Symptome bis hin zu Lungenproblemen hervorrufen kann.

Die wesentlichen Änderungen für die Tierhalter: Künftig bedarf es keiner Zucht- und Haltegenehmigung mehr; laufende Antragsverfahren werden vom Veterinäramt nicht mehr fortgesetzt. Auch die Buchführungspflicht nach Psittakoseverordnung und die daraus resultierende amtliche Kennzeichnung entfallen. Achtung: Beides gilt allerdings nicht für die Vorschriften, die von der Bundesartenschutzverordnung vorgegeben werden. Die gewerbsmäßige Zucht von Papageienarten bleibt zudem erlaubnispflichtig und zwingt den Halter zur Führung eines Registers.

Das Veterinäramt verweist auf das im Internet erhältliche Merkblatt des Bundesverbands für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V.: