Etatentwurf für 2014 wird vorgestellt

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Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause kommen am Mittwoch, 9. Oktober, die Mitglieder des Gothaer Kreistages im Spohrsaal, Reinhardsbrunner Str. 23, zusammen. Wichtigster Punkt der Tagesordnung wird die Vorstellung des Haushaltsentwurfs für das nächste Jahr sowie die mittelfristige Finanzplanung sein. Die Tagung ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr.

Haushaltsplanentwurf 2014 und Finanzplan

Entgegen den Vorjahren lässt sich in diesem Herbst eher abschätzen, wie sich die Zuweisungen seitens des Freistaats Thüringen entwickeln werden. In der Summe muss der Landkreis 2014 voraussichtlich mit einem Minus von gut einer halben Million Euro im Vergleich zum Vorjahr auskommen, während gleichzeitig die Kosten für die Bewirtschaftung eigener Immobilien sowie die Ausgaben für Sozialhilfe und den öffentlichen Personennahverkehr ansteigen. „Die Neuregelung des Thüringer Finanzausgleichs trifft die Landkreise jetzt mit voller Härte“, sagt Landrat Konrad Gießmann angesichts der größer werdenden Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben, die nur mithilfe der Kreisumlage geschlossen werden kann. Die stärkere Belastung der Städte und Gemeinden durch die Umlage ist dabei ausgewiesenes Ziel und Vorgabe seitens des Freistaats Thüringen.
Im Lichte dieser Entwicklung lässt der 2014-er Haushalt kaum noch Spielraum zum Gestalten, weswegen „wir uns im kommenden Jahr vor allem auf die Fertigstellung begonnener Projekte und die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen konzentrieren müssen“, so Gießmann mit Verweis auf die laufende Sanierung der Kreisstraßen 7 und 24, den Bau der Sporthalle an der Gewerblich-Technischen Berufsschule in Gotha-Ost sowie die bereits vergangenes Jahr verankerte Verpflichtungsermächtigung zur Anschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeugs für die Neudietendorfer Stützpunktfeuerwehr. Einziger Trost: Eine Neuverschuldung sieht der Entwurf nicht vor, sondern enthält stattdessen einen kontinuierlichen Schuldendienst zum Abbau der Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit.
In der Konsequenz bietet das enge finanzielle Korsett keinerlei Spielraum für den Beginn großer neuer Vorhaben. „In der Summe ergibt sich ein enormer Investitionsstau für die Folgejahre“, sagt Gießmann. Die Verwaltung beziffert den Wert der Projekte, die nicht begonnen werden können und nach Entwurf des Finanzplans auf die Jahre nach 2017 verschoben werden müssen, auf rund 14,7 Mio. Euro.

Die konkreten Zahlen zum Haushaltsplanentwurf 2014 und den zugehörigen Finanzplan 2013-2017, in dem vor allem die Investitionen verankert sind, wird Gießmann den Kreistagsmitgliedern zur Sitzung vorstellen. Schon jetzt steht fest: Den gewählten Vertretern steht ein heißer Herbst bevor, was die Debatte ums liebe Geld betrifft. Die zweite Lesung, in der Änderungen zur Verwaltungsvorlage abgestimmt werden sollen, ist für den 13. November vorgesehen; die endgültige Beschlussfassung für den 4. Dezember.

Neufassung des Rettungsdienstbereichsplans

Zur Abstimmung liegt den Kreistagsmitgliedern ebenfalls eine Novellierung des Rettungsdienstbereichsplans vor. In diesem Kompendium ist geregelt, wie der Rettungsdienst im Detail im Landkreis organisiert ist. Es definiert unter anderem, welche Fahrzeuge an welchen Rettungswachen vorgehalten werden, wie viel Personal die beauftragten Unternehmen und Hilfsorganisationen einsetzen oder wie die Rettungsleitstelle besetzt wird. Der bisherige Plan mit Stand 2012 soll nun angepasst werden. Im Kern der Änderung steht eine längere Vorhaltung von Rettungstransportwagen an den einzelnen Wachenstandorten, die der Landkreis gegenüber den Krankenkassen durchsetzen konnte. Hintergrund ist, dass die Fahrzeuge aufgrund des gestiegenen Einsatzaufkommens immer häufiger angefordert werden und sich die Anforderungen insbesondere auch außerhalb der bisherigen Stationierungszeiten häufen. Gab es bisher Anforderungen außerhalb der Präsenzzeiten, mussten die Wagen aus einer anderen Wache entsandt werden. Mithilfe der erweiterten Stationierungszeiten sollen derart bedingte Verzögerungen minimiert und die Einhaltung der Hilfsfristen verbessert werden. Infolge der erweiterten Zeitenregelung steigt auch der Personaleinsatz auf Seiten der Leistungserbringer: Künftig teilen sich die Rettungsassistenten 46,64 Stellen (bislang 43,24), die Rettungssanitäter 35,6 Stellen (bisher 32,85) in den drei Wachenbereichen Gotha, Ohrdruf und Waltershausen. Im Zuge der Neuregelung des Rettungsdienstbereichsplans werden ferner spezielle Bestimmungen für die Bewältigung von größeren Notfallereignissen auf den neuesten Stand gebracht.

Weitere Themen

Ergänzend zu den Vorlagen der Verwaltung befinden die Kreistagsmitglieder unter anderem über die eigene Fortbildung in Sachen Haushaltsrecht sowie eine auf Einzelinitiative angeregte Ehrung gefallener deutscher Soldaten unterschiedlicher Konfessionen.

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