Fahrrad aus Keller entwendet

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Im Zeitraum vom 01.03.2015 bis zum 14.03.2015 wurde aus einem Keller

eines Mehrfamilienhauses in der Gabelsbergerstraße, in Gotha, ein Fahrrad

entwendet. Bei dem Fahrrad handelt es sich um ein Mountainbike der Firma

„Bulls“ in der Farbe Weiß mit grauer Schrift. Der Wert des Fahrrades

beträgt 1100,- Euro.

Zeugen werden gebeten sich unter der Telefonnummer: 03621/781124 bei

der Landespolizeiinspektion Gotha zu melden.

 

Radfahrer verletzt – Bremsen versagten

Ein 33-Jähriger Radfahrer aus Mechterstädt verletzte sich am

Freitagnachmittag, gegen 15:20 Uhr in der Neuen Straße in Mechterstädt.

Als der Radfahrer auf eine querende Straße fahren wollte, bemerkte er einen

von links kommenden Pkw Ford und bremste daher ab. Hierbei musste er

jedoch feststellen, dass seine Fahrradbremsen nicht mehr funktionstüchtig

waren. Er schlitterte also fast ungebremst in den Heckbereich des

querenden Pkws. Glücklicherweise war die Geschwindigkeit beider

Fahrzeuge gering, daher verletzte sich der Radfahrer nur leicht. Der Pkw

wurde ebenfalls leicht beschädigt.

 

In Straßengraben gefahren und Abhang hinuntergerollt

Eine 61-Jährige aus Remstädt befuhr am Samstag, gegen 08:50 Uhr die

B247 in Richtung Gotha. Auf Höhe des Abzweiges Müllersweg kam die

Fahrerin vermutlich aus Unachtsamkeit ins Schleudern. Aufgrund der

Gegenlenkbewegungen kam sie schließlich nach rechts von der Fahrbahn

ab und kollidierte frontal mit zwei Betonpfosten. Darauffolgend überschl.gt

sich der Pkw VW, rollte einen Abhang hinunter und kam schließlich auf dem

Fahrzeugdach zum Liegen. Die 61-Jährige wurde hierbei im Fahrzeug

eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr befreit werden. Anschließend

wurde sie durch einen Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht. Nach

derzeitigem Stand wurde die Fahrerin schwer, aber nicht lebensbedrohlich

verletzt. Der Pkw erlitt einen Totalschaden.

 

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Am 14.03.2015 um 18:30 Uhr ereignete sich in der Weimarer Straße in Gotha ein

Verkehrsunfall. Hierbei verlor der Unfallverursacher die Kontrolle über sein

Fahrzeug und kollidierte mit einem, am rechten Fahrbahnrand, abgeparkten

Fahrzeug. Auf Grund des Unfalles entstand an beiden Fahrzeugen.

Anschließend verließ der Unfallverursacher die Unfallstelle.

Im Rahmen der Zeugenbefragungen am Unfallort konnte das amtliche

Kennzeichen ermittelt werden. Anschließend wurde die Wohnanschrift des

Fahrzeughalters aufgesucht und der verantwortliche Fahrer konnte

festgestellt werden.

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