Im Zeitraum vom 01.03.2015 bis zum 14.03.2015 wurde aus einem Keller
eines Mehrfamilienhauses in der Gabelsbergerstraße, in Gotha, ein Fahrrad
entwendet. Bei dem Fahrrad handelt es sich um ein Mountainbike der Firma
„Bulls“ in der Farbe Weiß mit grauer Schrift. Der Wert des Fahrrades
beträgt 1100,- Euro.
Zeugen werden gebeten sich unter der Telefonnummer: 03621/781124 bei
der Landespolizeiinspektion Gotha zu melden.
Radfahrer verletzt – Bremsen versagten
Ein 33-Jähriger Radfahrer aus Mechterstädt verletzte sich am
Freitagnachmittag, gegen 15:20 Uhr in der Neuen Straße in Mechterstädt.
Als der Radfahrer auf eine querende Straße fahren wollte, bemerkte er einen
von links kommenden Pkw Ford und bremste daher ab. Hierbei musste er
jedoch feststellen, dass seine Fahrradbremsen nicht mehr funktionstüchtig
waren. Er schlitterte also fast ungebremst in den Heckbereich des
querenden Pkws. Glücklicherweise war die Geschwindigkeit beider
Fahrzeuge gering, daher verletzte sich der Radfahrer nur leicht. Der Pkw
wurde ebenfalls leicht beschädigt.
In Straßengraben gefahren und Abhang hinuntergerollt
Eine 61-Jährige aus Remstädt befuhr am Samstag, gegen 08:50 Uhr die
B247 in Richtung Gotha. Auf Höhe des Abzweiges Müllersweg kam die
Fahrerin vermutlich aus Unachtsamkeit ins Schleudern. Aufgrund der
Gegenlenkbewegungen kam sie schließlich nach rechts von der Fahrbahn
ab und kollidierte frontal mit zwei Betonpfosten. Darauffolgend überschl.gt
sich der Pkw VW, rollte einen Abhang hinunter und kam schließlich auf dem
Fahrzeugdach zum Liegen. Die 61-Jährige wurde hierbei im Fahrzeug
eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr befreit werden. Anschließend
wurde sie durch einen Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht. Nach
derzeitigem Stand wurde die Fahrerin schwer, aber nicht lebensbedrohlich
verletzt. Der Pkw erlitt einen Totalschaden.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Am 14.03.2015 um 18:30 Uhr ereignete sich in der Weimarer Straße in Gotha ein
Verkehrsunfall. Hierbei verlor der Unfallverursacher die Kontrolle über sein
Fahrzeug und kollidierte mit einem, am rechten Fahrbahnrand, abgeparkten
Fahrzeug. Auf Grund des Unfalles entstand an beiden Fahrzeugen.
Anschließend verließ der Unfallverursacher die Unfallstelle.
Im Rahmen der Zeugenbefragungen am Unfallort konnte das amtliche
Kennzeichen ermittelt werden. Anschließend wurde die Wohnanschrift des
Fahrzeughalters aufgesucht und der verantwortliche Fahrer konnte
festgestellt werden.