Familien und Mehrpersonenhaushalte profitieren im Landkreis

0
1217

Mit geringeren Gebühren für die Abfallentsorgung kann der Großteil der privaten Haushalte im Landkreis Gotha ab kommendem Jahr rechnen. Das geht aus dem Entwurf der neuen Abfallgebührensatzung hervor, die ab 2012 gelten soll und die Landrat Konrad Gießmann jüngst dem Kreisausschuss vorgestellt hat. „Die Entlastung der privaten Haushalte beträgt im Durchschnitt rund 5,6 Prozent“, sagt Gießmann stolz.

„Insbesondere Familien und Haushalte mit mehreren Personen zahlen damit gegenüber der bisherigen Gebührentabelle spürbar weniger.“ Beispiel: Ein Fünfpersonenhaushalt, dessen 120-Liter-Restmülltonne 16-mal und dessen 120-Liter-Biotonne zwölfmal jährlich geleert wird, zahlt nach der neuen Kalkulation 233,05 Euro und damit 11,79 Euro oder 4,8 Prozent weniger als bisher. Auch ein Zweipersonenhaushalt, der lediglich eine 80-Liter-Restmülltonne nutzt und diese achtmal im Jahr leeren lässt, spart gegenüber der jetzigen Regelung 10,24 Euro und kommt damit auf eine Jahresgebühr von künftig 72,22 Euro statt bislang 82,46 Euro. Lediglich Einpersonenhaushalte erfahren keine Entlastung.

System regt weiterhin zur Abfallvermeidung an

Diese Entwicklung liegt zum einen in der guten Arbeit des Eigenbetriebs Kommunaler Abfallservice und dem Aufgehen der bisherigen Gebührenkalkulation, zum anderen aber auch in einem Wechsel des Berechnungsmodells begründet. Die künftigen Abfallgebühren setzen sich aus einer personenabhängigen jährlichen Grundgebühr für die privaten Haushalte sowie aus der Anzahl der Entleerungen für die Rest- und – bei Bedarf – Biomüllbehälter zusammen. Dabei werden jährlich Mindestentleerungen von 160 Litern Restmüll und, bei Nutzern der Biotonne, von 120 Litern Bioabfall berechnet. Dieser Sockel aus Grundgebühr und Mindestentleerungen muss in jedem Fall bezahlt werden. Als verbrauchsabhängige Gebühr kommen noch die darüber hinausgehenden Leerungen hinzu. Die neue Kalkulation zielt darauf ab, mit niedrigen Grundgebühren pro Haushalt und leicht erhöhten Gebühren für die Entleerungen einen Anreiz zur Abfallvermeidung zu schaffen. Auf diese Weise können die privaten Haushalte ihre Gesamtgebührenbelastung über die Anzahl der benötigten Entleerungen beeinflussen.

Günstiger wird mit der neuen Gebührensatzung auch die Anlieferung verschiedener Abfälle an den Wertstoffhöfen: So werden künftig für den Kubikmeter Sperrmüll 23,70 Euro statt bislang 24,82 Euro fällig; für das gleiche Volumen Altholz zahlt man künftig 5,93 Euro anstatt bisher 7,02 Euro. Tiefer in die Tasche greifen müssen Direktanlieferer, die Abfälle zur Deponierung direkt nach Wipperoda bringen: Statt 127,06 Euro je Tonne Inertstoffen werden ab kommenden Jahr 158,42 Euro dafür berechnet; bei asbesthaltigen Stoffen steigt die Tonnen-Gebühr von 170,64 Euro auf 198,23 Euro.

Die Abfallgebührensatzung soll gemeinsam mit der neuen Abfallsatzung des Landkreises Gotha ab 2012 in Kraft treten und bis 2015 Gültigkeit besitzen. Voraussichtlich in der Sitzung vom 6. April soll der Kreistag beide Satzungen beschließen.

Publiziert: 18. März 2011, 16.43 Uhr