Ferienjobs: Worauf Schüler und Eltern achten müssen

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Im Schuljahres-Endspurt starten die Jugendlichen derzeit nicht nur in die Aufholjagd bei den Zensuren, sondern auch ins Wettrennen um die lukrativsten Ferienjobs. Auf welche Rahmenbedingungen die Mädchen und Jungen, deren Eltern und potenzielle Arbeitgeber dabei achten müssen, erklärt das Jugendamt des Landkreises Gotha. Wer einen Ferienjob antreten will, braucht das Einverständnis der Sorgeberechtigten und muss mindestens 15 Jahre alt sein. Pro Kalenderjahr dürfen die Jugendlichen höchstens vier Wochen arbeiten. Wie die Zeit übers Jahr verteilt wird, bleibt den Schülern überlassen. Die Arbeitszeit darf acht Stunden pro Tag und damit 40 Stunden in der Woche nicht übersteigen; es gilt die Fünftagewoche.

Für die tägliche Arbeitszeit gibt der Gesetzgeber auch einen klaren Korridor vor: Die Tätigkeit darf nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht später als 20 Uhr am Abend enden. Ab viereinhalb Stunden Arbeitszeit steht Jugendlichen eine Ruhepause zu. Diese muss bei einer täglichen Arbeitszeit zwischen viereinhalb bis sechs Stunden mindestens 30 Minuten sowie ab 6 Stunden mindestens 60 Minuten betragen.

Die Schüler sollten grundsätzlich nur mit solchen Arbeiten betraut werden, die keine gesundheitlichen Gefahren in sich bergen und die dem Leistungsvermögen der Jugendlichen entsprechen. Eine ärztliche Untersuchung ist für die Arbeit während der Ferien nicht notwendig.

Zu weiteren Fragen im Einzelfall gibt Frau Heinrich vom Jugendamt Gotha, Humboldtstr. 18, 9867 Gotha, Tel. 03621-214 333 oder 214332, gern Auskunft.