Gebühren für die Abfallbeseitigung werden leicht angehoben

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Zum Jahreswechsel werden die Gebühren für die Abfallbeseitigungin Jena teilweise erhöht. So beschlossen es die Mitglieder des Stadtrates am Mittwochabend, 19. Dezember.

Teurer werden die Grundgebühren, wobei sie stärker differenziert werden als bisher. Eigenkompostierer haben statt bislang 31,90 Euro pro Jahr künftig 34,10 Euro zu zahlen. Im so genannten Zweirad-Bereich, also in Wohngebieten mit kleineren Restabfallbehältern, erhöht sich Grundgebühr von 37,06 auf 43,74 Euro, im Vierrad-Bereich von 37,06 auf 39,26 Euro im Jahr. Erhöht wird auch die mengenabhängige Gebühr für die Restabfallentsorgung. Kostete bislang die Entleerung eines 60-Liter-Restabfallbehälters 3,14 Euro, so sind ab Januar dafür 3,44 Euro zu zahlen. Für die Leerung des 120-Liter-Abfallbehälters sind derzeit 4,90 Euro zu zahlen, ab Januar 5,37 Euro. Beim 240-Liter-Abfallbehälter erhöht sich der Preis von 8,04 auf 8,81 Euro pro Leerung. Aber: „Es bleibt bei nur einer Pflichtleerung pro Halbjahr“, sagt Uwe Feige, der Werkleiter des städtischen Eigenbetriebes Kommunalservice.

Neu ab Januar ist auch, dass es aus hygienischen Gründen keine Laubsäcke mehr geben wird. „Die bisher verkauften Säcke werden noch entsorgt, Für die Zukunft empfehle ich den Bürgern, sich bei Bedarf eine zweite Biotonne anzuschaffen“, so Feige und kommt damit zur guten Nachricht. „Die Entleerung von Bioabfallbehältern wird nicht einzeln berechnet, also können Biobehälter weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Die Kosten werden über die Grundgebühr abgefangen. Zudem können sich Eigenkompostierer per Antrag von dem Teil der Grundgebühr befreien lassen“, sagt Feige.

Der Kommunalservice führt mit der Veränderung der Gebühren das alte Modell nicht einfach weiter, es wurde mit Hilfe der in die Behälter eingebauten Transponder differenzierter gestaltet. Hinzu kommt, dass sich das Müllaufkommen in den letzten 20 Jahren signifikant verändert hat. Vor 20 Jahren gab es wesentlich mehr Restabfall, dafür erheblich weniger Biomüll, der sich auf die achtfache Menge erhöht hat. „Diese veränderten Massen müssen wir bei den Kostenstrukturen berücksichtigen, zudem ist, anders als in den vergangenen Jahren, kein Gebührenüberschuss mehr da“, sagt Uwe Feige zu den Änderungen der Gebühren.

Neu zum Jahreswechsel ist auch, dass die Sperrmüllentsorgung nicht mehr als Straßensammlung abläuft, sondern auf Sammlung ab Abruf umgestellt wird. So können Bürger individuelle Termine mit dem Kommunalservice vereinbaren
Die bisherigen Gebühren galten für vier Jahre, die neue Satzung ist auf drei Jahre ausgelegt.

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