Geländer am Lauchaufer in Langenhain

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Die Stadt Waltershausen ist für das Gewässer II. Ordnung „Laucha“ unterhaltungspflichtig.

Als Absturzsicherung sind im Ortskern von Langenhain auf beiden Seiten der „Laucha“ Absturzsicherungen erforderlich. In den vergangenen Jahren wurden abschnittsweise bereits 930 m der maroden Geländer erneuert. In diesem Jahr werden planmäßig weitere 108 m Geländer im Bereich Lauchaer Straße Haus-Nr. 17 bis 31 erneuert.