Gotha: Endspurt für Kulturpreis-Nominierung

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Noch bis zum 6. September können verdiente Vereine, Institutionen und Einzelpersonen für den Kulturpreis des Landkreises Gotha vorgeschlagen werden. Darauf weist das Landratsamt Gotha hin. Die Auszeichnung ist mit 1.500 Euro dotiert und wird am Jahresende in feierlichem Rahmen übergeben.

Bedingung: Die zu ehrenden Leistungen müssen im regionalen Bezug zum Landkreis Gotha stehen bzw. die vorgeschlagenen Personen ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Gotha nachweisen können. Bei der Auswahl nominierbarer Projekte und Personen sind inhaltlich kaum Grenzen gesetzt. So können sich die hervorragenden Leistungen auf die Regionalgeschichte, die Volkskunde, die Bildende Kunst und Musik, die Literatur oder andere thematisch verwandte Bereiche beziehen. Über die Vergabe des Kulturpreises entscheidet eine Jury.

Die Vorschläge sollten eine ausführliche Begründung enthalten sowie ggf. biografische Angaben der Vorgeschlagenen. Die Zuschriften sollten wie folgt adressiert werden:

Landratsamt Gotha
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
18.-März- Straße 50
99867 Gotha.