Hinweis zur Straßenreinigung und Anliegerpflichten

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Die Sauberkeit unserer Stadt spielt als Wohlfühlfaktor eine wesentliche Rolle. Damit die Stadt Gotha für ihre Bürger eine lebenswerte Stadt ist und die Besucher sich hier wohlfühlen, erbringt die Stadtverwaltung umfangreiche Leistungen. Für die Schaffung eines dauerhaften angenehmen Wohn- und Geschäftsumfeldes sind die Unterstützung jedes einzelnen Bürgers und das Engagement der Grundstückseigentümer unerlässlich.

Mit den folgenden Erläuterungen aus der Straßenreinigungssatzung, die im „Rathaus-Kurier“ Nr. 7/2013 am 25. Juli 2013 veröffentlicht wurde, möchte die Stadtverwaltung Gotha die Eigentümer oder Verantwortlichen auf ihre Aufgaben hinweisen:

In der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Gotha (Straßenreinigungssatzung) sind die Pflichten der Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Wege, Straßen und Plätze erschlossenen Grundstücke zur Straßenreinigung und zum Winterdienst genau definiert. So ist den Eigentümern der an die öffentliche Straße angrenzenden Grundstücke grundsätzlich die Reinigung der Gehwege, aber auch der Parkbuchten und der Parkstreifen übertragen worden. Weiterhin müssen von den Anliegern die Fahrbahnen der Straßen, die nicht an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind, gereinigt werden. Die Reinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung aller Verunreinigungen und Laub auch die Entfernung von Unkraut auf ausgebauten Straßenteilen.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Gotha ist auch im Internet unter www.gotha.de -> Rathaus & Politik -> Ortsrecht -> Satzungen nachzulesen.