„Hochschulpakt 2020“: 210 Millionen Euro für Wissenschaftsstandort Thüringen

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Thüringen erhält zwischen 2016 und 2023 weitere 210 Millionen Euro aus dem „Hochschulpakt 2020“ des Bundes und der Länder. Der Hoch­schulpakt war am Donnerstag von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin be­schlossen worden. „Mit dem Geld wollen wir die vorhandenen Studienplätze sichern und die Qualität des Studiums weiter verbes­sern“, sagte Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Dabei gehe es nicht zuletzt darum, die Zahl der Studien­anfänger in Thüringen in den kommenden Jahren min­destens konstant zuhalten. „Angesichts sinkender Schulabgängerzahlen ist das keine leichte Aufgabe“, so Tiefensee. Der Hochschulpakt solle auch dazu beitragen, verstärkt Studienanfänger von außerhalb Thüringens für ein Studium im Freistaat zu gewinnen.

Derzeit beginnen jedes Jahr rund 10.000 Schulabsolventen ein Studium an einer Thüringer Hochschule. Vorstellbar sei es, mit einem Teil des Geldes aus dem Hochschulpakt 2020 ein eigenes „Investi­tionspro­gramm Lehre“ aufzulegen, mit dem neue Lehrgebäude errichtet oder die Ausstattung von Hörsälen, Laboren oder Bibliotheken verbessert werden können. Auch solle die Betreuungs-Relation insbesondere an den Fachhochschulen verbessert werden. „Wir werden kurz­fristig einen Vorschlag auf den Tisch legen, wie wir das Geld einsetzen wollen“, sagte der Minister. Dabei werde er sich eng mit den Hochschulen im Land abstimmen.

Darüber hinaus sollen die Mittel auch zur Kofinanzierung von Forschungs­projekten eingesetzt werden können, die von der Deutschen Forschungs­gemeinschaft (DFG) gefördert werden. „Damit schaffen wir einen zusätz­lichen Anreiz für die Hochschulen, Drittmittel einzuwerben“, sagte Tiefensee. Die Kofinanzierung beträgt pauschal 22 Prozent der von der DFG bereit­gestellten Forschungsmittel für die jeweiligen Projekte.

Der Hochschulpakt 2020 läuft seit dem Jahr 2007 und geht 2016 in seine dritte und letzte Programmphase. Bund und Länder hatten sich auf diesen Pakt verständigt, um angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs, der steigenden Bildungsbeteiligung und der doppelten Abiturjahrgänge zusätz­liche Studienplätze zu schaffen und die Qualität von Forschung und Lehre insgesamt zu verbessern. Für die dritte Programmphase (2016-2023) stellt der Bund insgesamt rund elf Milliarden Euro bereit; die Länder müssen diese Summe mit Landesmitteln kofinanzieren, auf Thüringen entfallen davon rund 160 Millionen Euro, die in der Hochschulstrategie des Landes eingeplant sind.

Hintergrund:

Mit dem Hochschulpakt werden Bund und Länder bis 2020 ein Studienangebot für bundesweit 760.000 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Stand von 2005 schaffen – im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2020 können so rund 37 Prozent mehr Erstsemester an den Hochschulen aufgenommen werden als noch 2005. Mit dem seit 2007 laufen­den Pakt stellen Bund und Länder für jeden zusätzlichen Studien­anfänger 26.000 Euro bereit. Mit der zweiten Säule des Hochschulpaktes wird nicht nur die Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bis 2020 fortge­setzt, sondern ab 2016 für neu bewilligte Projekte von 20 auf dann 22 Prozent erhöht. Der Bund trägt 20 Prozent, zwei Prozent die Länder. Mit der Pau­schale erhalten DFG-Projekte einen Zuschlag für indirekte Projektkosten.

Beschlossen wurde auf der MPK auch eine Fortsetzung des „Pakts für Forschung und Innovation“, im Rahmen dessen die großen Forschungsorganisationen (DFG, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft) zwischen 2016 und 2020 insgesamt rund 3,9 Milliarden Euro erhalten. Zudem wurde eine Fortführung der „Exzellenzinitiative“ über das Jahr 2017 hinaus mindestens im selben Umfang wie bisher vereinbart. Mit der Exzellenz­initiative fördern Bund und Länder die Spitzenforschung an Hochschulen bis 2017 mit rund 2,7 Milliarden Euro.

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