Jugendschöffen für Amtsperiode 2014 gesucht

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Vorschläge für künftige Jugendschöffen, die ab 2014 am Amtsgericht Gotha gemeinsam mit einem hauptamtlichen Richter über Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden entscheiden, nimmt noch bis 15. Juni 2013 das Jugendamt des Landkreises Gotha entgegen.

Für den Amtsgerichtsbezirk Gotha werden insgesamt 36 Jugendhauptschöffen und 28 Jugendhilfsschöffen benötigt. Da Männer und Frauen in gleicher Anzahl eingesetzt werden und sich bisher mehr Frauen für dieses Ehrenamt bereiterklärt haben, werden insbesondere Männer aufgerufen, sich zu bewerben.

Die Haupt- und Hilfsschöffen sollen ab kommendem Jahr die Urteilsfindung im Jugendschöffengericht unterstützen. Das befasst sich – im Gegensatz zur Jugendkammer des Amtsgerichts – überwiegend mit Fällen, in denen mit der Verhängung einer Jugendstrafe zu rechnen ist.

Die Schöffen arbeiten in den Verfahren als ehrenamtliche Richter mit, sie bewerten die Tat und befinden gemeinsam mit dem hauptamtlichen Richter über das Strafmaß. Diese Aufgabe setzt in hohem Maße Unparteilichkeit und Reife des Urteils voraus. Pädagogische Erfahrungen sind ebenfalls vorteilhaft, allerdings nicht Bedingung. Dagegen müssen künftige Jugendschöffen das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht älter sein als 70 Jahre. Weiterhin schließt das Gerichtsverfassungsgesetz Personen mit Vorstrafen oder schwebenden Ermittlungsverfahren von dieser Tätigkeit aus.

Wer per gerichtlicher Anordnung nicht über sein Vermögen verfügen kann, kommt ebenfalls nicht in Frage. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer können diese Funktion ebenfalls nicht ausüben. Der Arbeitgeber muss den Schöffen für die Verhandlungstage freistellen; der Ausfall wird allerdings erstattet. Der Schöffe selbst erhält eine Aufwandsentschädigung, die das Fahrt- und Sitzungsgeld beinhaltet.

Die Vorschläge zum Schöffenamt kann jedermann, egal ob Einzelperson, Verein, Organisation oder Fraktion, bis zum 15. Juni 2013 beim Jugendamt des Landkreises Gotha, Humboldtstraße 18 in Gotha, einreichen. Aus den Vorschlägen wird eine Liste erarbeitet, die schließlich vom Jugendhilfeausschuss und vom Kreistag beschlossen werden muss.