Archiv Keine Beglaubigungen in der Betreuungsbehörde möglich 30.07.2013 0 1144 Teilen auf Facebook Tweet auf Twitter In der Zeit vom 01.08.2013 bis zum 10.09.2013 sind krankheits- und urlaubsbedingt keine Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten in der Betreuungsbehörde des Fachdienstes Soziales möglich.