Allgemeinverfügung regelt Umgang mit Antigen-Tests

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Gotha (red/aw, 15. Januar). Angesichts des Überschreitens des 300er-Inzidenzwertes für Corona-Neuinfektionen hat der Landkreis Gotha mit Wirkung zum 15. Januar 2021 eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Sie regelt, dass sich auch Personen, die per Antigentest und von medizinisch fachkundigem Personal positiv auf den Erreger SARS-Cov-2 getestet worden sind, beim Gesundheitsamt melden und bis zu dessen weiterer Entscheidung in häusliche Quarantäne gehen müssen.

Darüber hinaus wird nochmals auf die Pflicht der verantwortlichen Personen hingewiesen, die z. B. nicht vom Lockdown betroffene Einrichtungen betreiben dürfen und dort die Einhaltung der Schutzvorkehrungen wie Maskenpflicht oder Abstandswahrung durchsetzen müssen.

Eine Einschränkung trifft den Sitzungsdienst kommunaler Gremien: Städten, Gemeinden und dem Landkreis selbst wird die Durchführung von Rats-, Verbands- und Ausschusssitzungen untersagt, um Infektionsrisiken zu senken.

Aufgrund der bestehenden kommunalrechtlichen Regelungen bleiben die Städte und Gemeinden trotzdem entscheidungsfähig.

H&H Makler

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