Kindergeld für alle

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Die letzten Prüfungen stehen für die meisten Schulabgänger an. Viele Eltern sind verunsichert, ob sie sich arbeitslos melden müssen, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. Das Kindergeld wird grundsätzlich weitergezahlt, wenn innerhalb der nächsten vier Monate eine betriebliche oder schulische Ausbildung, ein Hochschulstudium oder ein Freiwilligendienst begonnen wird. Für die Berechnung der vier Monate gilt in der Regel das Ende des Schuljahres.

Eine Arbeitslosmeldung für das Kindergeld ist nur erforderlich, wenn bereits vorher bekannt ist, dass die Zeit zwischen der Beendigung der Schule und der danach beginnenden Ausbildung, dem Studium, dem Freiwilligendienst länger als vier Monate dauern wird. Hintergrund ist eine Regelung, wonach in Zeiten bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten das Kindergeld weitergezahlt wird, ohne dass eine Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig ist.

Eine Arbeitslosmeldung zieht gesetzliche Pflichten nach sich. So muss der Arbeitsuchende grundsätzlich für die bundesweite Vermittlung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist eine Ortsabwesenheit, wie z.B. Urlaub, vorher anzumelden. Weiterhin sind die Termine in der Arbeitsvermittlung wahrzunehmen.

Fragen zum Kindergeld können in der Familienkasse telefonisch unter 01801 54 63 37* beantwortet werden. Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar.