Landkreis Gotha: „Gartenfeuerchen“ ade am 6. April!

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Trockener und unbelasteter Baum- oder Strauchschnitt, der auf privaten Grundstücken anfällt, kann noch bis einschließlich Samstag, 6. April, verbrannt werden. Auf das bevorstehende Ende der Allgemeinverfügung weist das Kreisumweltamt hin.

Mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage kann dafür täglich ein Zeitkorridor zwischen 10 und 18 Uhr genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die betreffende Stadt oder Gemeinde ihr Einverständnis erteilt hat. Wie in den vorangegangenen Jahren wurden die Kommunen vorab befragt, ob sie von der Genehmigung zur Verbrennung ausgenommen werden wollen. Danach bleiben Gartenfeuerchen auf eigenen Wunsch auch weiterhin verboten in den gesamten Gemarkungen der Stadt Gotha inkl. der Ortsteile, der Stadt Tambach-Dietharz, der Stadt Friedrichroda inkl. des Ortsteils Finsterbergen, der Gemeinde Tabarz, der Gemeinde Günthersleben-Wechmar und neuerdings auch der Gemeinde Nesse-Apfelstädt im Innenbereich.

Erhalten geblieben sind hingegen die Bestimmungen, dass außer dem trockenen Baum- und Strauchschnitt keine weiteren Stoffe oder Abfälle verbrannt werden dürfen. Mindestabstände wie 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 15 Meter zu Gebäudeöffnungen oder 100 Meter zu Waldflächen sind ebenfalls einzuhalten. Auch dürfen die Feuer nicht unbeaufsichtigt bleiben, und die Glut muss anschließend ordentlich gelöscht werden. Missachtungen dieser Vorgaben werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern belegt.

Wer nicht verbrennen darf oder will, kann den Baum- und Strauchschnitt in den Wertstoffhöfen in Gotha (Kindleber Str. 188), Waltershausen (Heinrich-Schwerdt-Str. 16), Ohrdruf (Halbmondsweg/Hinter den Teichen), Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a) oder Kornhochheim (Hauptstraße) abgeben.