Legung Schwerpunkt auf Qualität in Betreung und individuelle Förderung

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Mit dem Stadtratsbeschluss am vergangenen Mittwoch zur Kindertageseinrichtungskonzeption für das kommende Kindergartenjahr vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 legte der Stadtrat eine wichtige Grundlage für die bedarfsgerechte Betreuung und individuelle Förderung in allen Gothaer Kindetagesstätten.

Mit der Kita-Bedarfsplanung verfügen die Verwaltung und alle Beteiligten ein wichtiges Planungs- und Handlungsinstrument. Auf der Grundlage der bereits angemeldeten Kinder und der erfahrungsgemäßen Inanspruchnahme der Plätze erfolgt eine Vorausschau auf den kommenden Planungszeitraum und zwar gleichermaßen für die kommunalen, wie auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft.

Anhand der vorliegenden Bedarfe wird auf der Grundlage des in Thüringen geltenden Betreuungsschlüssels das Personal für die Einrichtungen geplant. Die schrittweise Umsetzung des verbesserten Personalschlüssels nach ThürKitaG seit 2010 haben die Träger der Einrichtungen in den letzten Jahren vor enorme Herausforderungen gestellt. So musste vielerorts zusätzliches Personal eingestellt werden. Zurückschauend lässt sich sagen, dass diese Herausforderungen für die Stadt Gotha gut gemeistert wurden, auch wenn es schwer gefallen ist. Somit wurde der gesetzlich vorgeschriebene Schlüssel eingehalten.

Neu in der Fortschreibung sind detailliertere Angaben zur Fachberatung, Beratung zur Förderung und den Kinderschutzbeauftragten. Hierbei handelt es sich um inhaltliche Aspekte zur Qualitätssicherung und -entwicklung in den Einrichtungen, zur besonderen Förderung der individuellen Entwicklungsbesonderheiten der Kinder und zum Kinderschutz.

Im August-Köhler-Kinderhaus gibt es erstmals einen integrativen Bereich. Für die individuelle Betreuung in diesem Bereich wird die Stelle eines Heilpädagogen besetzt. Mit dieser personellen Unterstützung stehen dann 7 integrative Plätze zur Verfügung. In den Folgejahren sollen die Plätze dann schrittweise erweitert werden.

Integration und Inklusion stellen wichtige Entwicklungsprozesse dar. Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige Förderung ist geschultes Fachpersonal. In der Regel werden hier Heilpädagogen zusätzlich zu den vorhandenen Erzieherinnen und Erziehern in den Einrichtungen eingesetzt, die auf die sehr individuellen Förderbedarfe der betreuten Kinder eingehen. Auch werden in den kommenden Wochen wieder Erzieherstellen in den Einrichtungen besetzt. Als Maßstab für die Anzahl und den Arbeitsumfang der Stellen wird einrichtungsbezogen der gesetzliche Personalschlüssel angewendet. Somit werden gute Voraussetzungen für die Betreuung und individuelle Förderung gewährleistet.