Neue Nahverkehrsgesellschaft auf dem Weg

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Nahverkehrsgesellschaft kommt

Nach über einem Jahr Beratungszeit, zwei Sondersitzungen des Kreistages,
intensiven Debatten in den Ausschüssen und mehreren Gutachten steht nun
fest: Die vom Landrat vorgeschlagene Gründung einer Nahverkehrsgesellschaft
(NVG) für den Landkreis Gotha kommt. Die Mehrheit des Kreistages, getragen
aus den Fraktionen SPD-B90/Grüne, Die Linke. und den Freien Wählern, folgte
der geänderten Beschlussvorlage der Verwaltung. Die Gründung der NVG hat
einen bedeutsamen Hintergrund: Bis Ende Juni 2019 ist die Regionale
Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (RVG) mit der Gestaltung und Durchführung
des Buslinienverkehrs im Landkreis Gotha betraut. Der Kreistag hatte dem
Unternehmen hierzu im Juni 2009 die maximal mögliche Fristverlängerung um
zehn Jahre gewährt. Aufgrund des bisherigen hohen Zuschussbedarfs im ÖPNV
von mehr als fünf Mio. Euro jährlich ist eine Ausschreibung der
anschließenden Verkehrsdienstleistungen notwendig. Die RVG allerdings darf
dieses Vergabeverfahren aufgrund ihrer Teilhaberstruktur nicht leisten. In
der Gesellschaft sind mit dem Landkreis und lokalen Busunternehmen sowohl
Auftraggeber wie auch potentielle Auftragnehmer vereint. Deshalb soll das
Vergabeverfahren von einer neuen, zu 100 Prozent kreiseigenen Gesellschaft
durchgeführt werden, der nun beschlossenen NVG.
Nahverkehrsplan angenommen

Lange und intensiv haben sich die Kreistagsmitglieder ebenso mit dem
Nahverkehrsplan für den Landkreis Gotha auseinandergesetzt. Der bisherige
Nahverkehrsplan läuft 2016 aus und muss fortgeschrieben werden. Seit
Februar haben die Kreistagsmitglieder in den Ausschüssen die fast
200-seitige Novellierung beraten und Änderungsvorschläge unterbreitet.
Von insgesamt 24 eingereichten Änderungen wurden am Abend elf abgestimmt,
weitere zehn in eine spezielle Arbeitsgruppe zur weiteren Erörterung
verwiesen sowie drei Vorlagen zurückgezogen. Angenommen wurden unter
anderem der Vorschlag, als touristisch bedeutsam eingestufte Linien auch in
der zuschussintensiven Wochenendbedienung zu belassen, die Zusammenarbeit
mit Busunternehmen der Nachbarkreise zu vertiefen oder die Einführung eines
Schüler-Azubi-Tickets im Rahmen des Verkehrsverbunds Mittelthüringen
auszuloten. Der um diese Anregungen ergänzte Nahverkehrsplan wurde
letztlich einstimmig bei Enthaltungen angenommen. Er definiert den Umfang
und die Qualität der Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr auf der
Straße, was Bus und Straßenbahn im Kreisgebiet einschließt. Das bis 2021
gültige Regelwerk ist eine Bedingung dafür, dass der Freistaat Thüringen
Zuschüsse für den ÖPNV im Landkreis Gotha ausreicht.