Neue Schilder für Landschaftsschutzgebiete

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In den kommenden Wochen wird im Auftrag der unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Gotha die amtliche Beschilderung des Landschaftsschutzgebietes
„Fahner Höhe“ erneuert. Die Schilder werden an den Außengrenzen des
bestehenden Landschaftsschutzgebietes aufgestellt. Eine Änderung der
Abgrenzung ist damit nicht verbunden.

Die Pflicht zur Kennzeichnung der Schutzgebiete ergibt sich aus dem
Thüringer Naturschutzgesetz.  Die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigte
müssen die Aufstellung der Schilder dulden. Bei den Standorten der Schilder
wird auf die Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen. Nähere
Informationen dazu gibt es bei den Mitarbeitern des Umweltamtes.
Weiterhin werden Hinweisschilder im Geschützten Landschaftsbestanteil
„Kriegberg“ bei Trügleben und im Naturschutzgebiet „Schlossleite“ im
Drei-Gleichen-Gebiet aufgestellt, weil immer wieder die Verhaltensregeln in
den Schutzgebieten missachtet werden. So werden beispielsweise Hunde nicht
angeleint oder Pflanzen ausgegraben.

H&H Makler