Jäger, deren Jagdschein noch bis 31. März 2012 gültig ist, müssen dieses Dokument für das neue Jagdjahr ab 1. April verlängern lassen. Darauf weist die Untere Jagdbehörde des Landratsamts Gotha hin.
Die entsprechenden Anträge werden den registrierten Waidgenossen zugesandt. Wichtig: Die Anträge müssen ausgefüllt und unterschrieben bis zum 15. Februar im Landratsamt eingereicht werden. Hintergrund dafür ist die gesetzlich vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung, die einige Zeit in Anspruch nimmt. Bei rechtzeitiger Abgabe des Antrags kann die Verlängerung der Jagdscheine ab 15. März erfolgen.
Wessen Jagdschein zur Verlängerung ansteht und dennoch keinen Antrag erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Unteren Jagdbehörde in Verbindung setzen. Das Antragsformular zur Verlängerung steht zudem online unter der Adresse www.kreis-gth.de/index.php?id=46 zum Herunterladen bereit.






















