Neues Online-Angebot

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Wer seinen Job verliert, muss sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Das Gesetz sagt, dass sich Betroffene:

  • bei Befristungen spätestens drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder
  • umgehend nach dem Erhalt einer Kündigung

bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden müssen. Diese Meldung kann telefonisch, persönlich, schriftlich oder auch online erfolgen.

Als neuen Service bietet die Bundesagentur für Arbeit die Online-Arbeitsuchend-Meldung an. So können sich Betroffene, unabhängig von den Öffnungszeiten, bequem von zu Hause unter www.arbeitsagentur.de/eservice melden. „Dieser Service spart Zeit und Wege. Die Meldung geht direkt bei uns ein und wird entsprechend bearbeitet. Eine persönliche Vorsprache wegen der Arbeitsuchendmeldung entfällt damit. Gleichzeitig können die Kunden ihre Daten und ihren Lebenslauf eingeben. Das sorgt für Transparenz über die eigenen Daten und eine schnellere Vermittlung, da sofort passgenaue Stellen gefunden werden können“, erläutert Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha, die Vorzüge der Onlinemeldung.

„Die frühzeitige Arbeitsuchend-Meldung hat das Ziel, unmittelbar eine Anschlussbeschäftigung zu suchen und so die Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus ist es in der Regel leichter, eine neue Arbeit zu finden. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, umso schwieriger wird es, einen neuen Job zu finden“, so Ina Benad weiter.

Die Arbeitsuchendmeldung ist erforderlich, auch wenn der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Nach dem Gesetz können verpasste oder verspätete Meldungen mit Sperrzeiten sanktioniert werden.

 

Neben der Online-Meldung ist auch eine persönliche, schriftliche oder telefonische Meldung unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 möglich.